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KFZ in ruhendem Zustand auf dem Versicherungsgrundstück (F28)
Zustand - F28
Das Kraftfahrzeug ist nur in ruhendem Zustand und nur auf dem in der Polizze genannten
Grundstück versichert. Brandschäden während der Fahrt, ebenso Schäden, die durch die
Inbetriebsetzung des
DaHeim-Grundschutz (DHG-98)
DaHeim - GRUNDSCHUTZ DHG-98
1. DEM VERTRAG LIEGEN FOLGENDE ALLGEMEINE VERSICHERUNGS-
BEDINGUNGEN ZU GRUNDE:
- Allgemeine [...] isindex (VPI) bzw.
Baukostenindex (BKI):
2.2.1. Die Versicherungssumme bzw. Prämienbemessungsgrundlage erhöht bzw. vermindert sich jährlich
bei Hauptfälligkeit der Prämie um den Prozentsatz
DaHeim-Grundschutz (DHG-09)
DaHeim - GRUNDSCHUTZ DHG-09
1. DEM VERTRAG LIEGEN FOLGENDE ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN
ZU GRUNDE:
- Allgemeine Bedingungen [...] isindex (VPI) bzw.
Baukostenindex (BKI):
2.6.1. Die Versicherungssumme bzw. Prämienbemessungsgrundlage erhöht bzw. vermindert sich jährlich
bei Hauptfälligkeit der Prämie um den Prozentsatz [...] Hauptfälligkeit Gültigkeit
hatte.
2.6.3. Eine Anpassung der Versicherungssumme bzw. Prämienbemessungsgrundlage unterbleibt, wenn die
Indexveränderung seit der letzten Anpassung oder seit Vertragsbeginn
Beleuchtung, Postkästen, Spielplatzeinrichtungen, Haustechnik am Grund (Fe1114.21)
g, Postkästen und Spielplatzeinrichtungen am
Versicherungsgrundstück - Fe1114.21
Versicherungsschutz besteht für nachstehende, am Versicherungsgrundstück nach den Regeln
der Technik errichtete und mit [...] gemauerte Gartengriller,
- freistehende Pergolen, bauliche Einfriedungen (soweit diese nicht Grundstückseinfriedungen
gemäß Klausel Fe1120.14 sind) und Sichtschutzanlagen,
- Infrastruktur wie Terrassen, Gehwege
Beleuchtung, Postkästen, Spielplatzeinrichtungen, Haustechnik am Grund (St1114.21)
g, Postkästen und Spielplatzeinrichtungen am
Versicherungsgrundstück - St1114.21
Versicherungsschutz besteht für nachstehende, am Versicherungsgrundstück nach den Regeln
der Technik errichtete und mit [...] gemauerte Gartengriller,
- freistehende Pergolen, bauliche Einfriedungen (soweit diese nicht Grundstückseinfriedungen
gemäß Klausel Fe1120.14 sind) und Sichtschutzanlagen,
- Infrastruktur wie Terrassen, Gehwege