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Neuwertversicherung von Gebäuden, Einrichtungen (SN6)
FEUER, STURM SN6
SONDERBEDINGUNGEN FÜR DIE NEUWERTVERSICHERUNG VON
GEBÄUDEN UND EINRICHTUNGEN SOWEIT SIE INDUSTRIELL
FEUER – Fahrzeuge aller Art, selbstf. Arbeitsm. und Anhänger als Handelswaren auf erstes Risiko am Versicherungsort sowie auf Probe- bzw. Zustellungsf. zum Wiederbeschaffungswert – Fe3035.19 (Fe3035.19)
dem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen Bedingung Fe3022, den Waren und Vorräten
zugehörig und deren Versicherungswert in der Versicherungssumme für Waren und Vorräte
berücksichtigt.
1.2. Ist die
FEUER – Fahrzeuge aller Art, selbstf. Arbeitsmaschinen und Anhänger als Handelswaren z. Vollwert am Versicherungsort sowie auf Probe- bzw. Zustellungsf. zum Wiederbeschaffungswert – Fe3034.19 (Fe3034.19)
dem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen Bedingung Fe3022, den Waren
und Vorräten zugehörig und deren Versicherungswert in der Versicherungssumme für Waren und
Vorräte berücksichtigt.
1.2. Ist die
Schulunfall (U111.3)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG U111.3
Schulunfall
1. Die Versicherung erstreckt sich auf Unfälle während des Schul- oder Anstaltsbetriebes:
1.1 innerhalb des Schul- oder An
AmLand - Haftpflicht Grunddeckung (AH831.1)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT AH831.1
HAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR EHEMALIGE LAND- UND FORSTWIRTSCHAFTLICHE BETRIEBE
GRUNDDECKUNG
1. Auslan