Suche
Zusatzbed. f. d. Feuervers. von ind., gewerbl. u. sonst. Betrieben (ZBF-IG03)
Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken
O 119 88 Betriebsbrandschutz - Organisation
O 120 88 Betriebsbrandschutz - Eigenkontrolle
O 121 96 Brandschutzpläne
4.10. Anhang
[...] überprüfen.
4.3. Elektrostatische Aufladung
Für Maschinen und Betriebseinrichtungen, bei deren Betrieb statische Elektrizität entstehen
kann, sind entsprechende Erdungen oder andere wirksame [...] Stoffe und Waren, die in Berührung mit Wasser brennbare Gase entwickeln
-Brennbare Stoffe, bei deren Erhitzung große Mengen brennbarer und giftiger Gase frei werden
Gefahrenklasse 3
- Leichtbrennbare
Berufshaftpflichtversicherung für Versicherungsagenten (ABVA2005)
Versicherungsnehmer ohne Einwilligung des Versicherers
keine Gefahrerhöhung vornehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten.
Erlangt der Versicherungsnehmer Kenntnis davon, dass [...] ngsnehmer (den Versicherungsnehmern) selbst;
12.2. Gesellschaftern des Versicherungsnehmers und deren Angehörigen (Art 8.13);
12.3. Gesellschaften, an denen der Versicherungsnehmer oder seine Angehörigen [...] juristischen Personen, geschäftsunfähigen oder beschränkt geschäftsfähigen Personen
werden deren gesetzliche Vertreter und Angehörige dem Versicherungsnehmer und seinen
Angehörigen gleichgehalten
AmLand - Haftpflicht Grunddeckung (AH2831.16.1)
mitversichert;
7. aus Nebengewerben
im Sinne des § 2 Abs. 1, Punkt 2 (iVm § 2 Abs 4) der GewO (BGBI. Nr. 194/1994), wenn der
jährliche Lohnaufwand unter Hinzurechnung etwa gewährter Natu
ZL6 (ZL6)
Brennstoffes zum
Betrieb von Verbrennungsmotoren.
2. Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren und deren Treibstoffe dürfen weder dauernd noch vorüberge-
hend in Scheunen oder anderen Gebäuden, wo leicht [...] siehe Z. III) seiner landwirtschaftlichen Liegen-
schaften (einschließlich der Pachtgründe) zum v o l l e n Wert unter Zugrundelegung dieser Zu-
satzbedingungen, die neben den Allgemeinen Feuerv
AmLand - Haftpflicht Plus (AH2831.18)
mitversichert.
7. aus Nebengewerben
7.1. im Sinne des § 2 Abs. 1 Punkt 2 (iVm § 2 Abs. 4) der GewO (BGBI. Nr. 194/1994) in der
jeweils geltenden Fassung, wenn der jährliche Lohnaufwand unter