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Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB84-95) (AFB84-95)
Wird durch den Schadenfall ein versichertes Gebäude so beschädigt, daß der Mieter einer darin be-
findlichen Wohnung den Mietzins kraft Gesetzes oder nach dem Mietvertrag ganz oder teilweise ver- [...] von
Sprengstoffen; für Schäden, die durch Sprengstoffexplosionen verursacht werden, die auf be-
nachbarten, nicht der Verfügung des Versicherungsnehmers unterliegenden Anlagen eintreten [...]
technische und kaufmännische Betriebseinrichtungen demontiert und wieder montiert oder sonstwie be-
wegt oder geschützt werden müssen.
(8) Im Falle von
a) Kriegsereignissen jeder Art
Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB84) (AFB84)
Wird durch den Schadenfall ein versichertes Gebäude so beschädigt, daß der Mieter einer darin be-
findlichen Wohnung den Mietzins kraft Gesetzes oder nach dem Mietvertrag ganz oder teilweise ver- [...] von
Sprengstoffen; für Schäden, die durch Sprengstoffexplosionen verursacht werden, die auf be-
nachbarten, nicht der Verfügung des Versicherungsnehmers unterliegenden Anlagen eintreten [...]
technische und kaufmännische Betriebseinrichtungen demontiert und wieder montiert oder sonstwie be-
wegt oder geschützt werden müssen.
(8) Im Falle von
a) Kriegsereignissen jeder Art (
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.04.2024) (AGB2024)
hingewiesen.
1.a. Beratung
Die Oberösterreichische Versicherung AG bietet als Versicherungsunternehmen Be-
ratung zu den angebotenen Produkten an. Es werden jene Informationen eingeholt,
die benötigt werden [...] Geschäftsstelle der Oberösterrei-
chischen Versicherung AG oder ab Einlangen der vom Versicherungsnehmer be-
kannt gegebenen elektronisch erfassten Daten in der Generaldirektion, frühestens
jedoch ab dem b [...] beginnend mit dem Tag des in
der Polizze angeführten Versicherungsbeginns. Die Versicherungsperiode be-
ginnt mit 00:00 Uhr des ersten Tages.
12. Belehrung über Rücktrittsrechte
Der Versicherungsnehmer
AmLand - Haftpflicht Plus (AH2831.25)
lassen und dem Versicherungsnehmer
oder den für ihn handelnden Personen vom Export (auch nach Be- oder Verarbeitung) seiner
Produkte bzw. Arbeiten im Zeitpunkt der Lieferung bzw. Übergabe
Euro-Vollkasko (KA1121.13)
das ist ein unmittel-
bar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; Brems-, Be-
triebs- und reine Bruchschäden sind daher nicht versichert.
2. Obliegenheiten
In teilweiser Ergänzung