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Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - 2004 (VBBUZ2004)
der
Versicherungsdauer eingetreten sind - mindestens vier der sechs im folgenden genannten
Grundverrichtungen des täglichen Lebens nicht ohne tägliche Hilfe einer anderen Person verrichten
kann.
Der [...] ftigkeit vor.
(4) Scheidet die versicherte Person aus anderen als den in § 2 Abs. 1 genannten Gründen aus dem
Berufsleben aus, ohne dass Berufsunfähigkeit vorliegt, tritt als versichertes Ereignis an [...] Versicherung liegt vor, wenn die
versicherte Person vor Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters aufgrund von Krankheit oder Unfall,
die ärztlich nachzuweisen sind, dauerhaft und vollständig außerstande
FEUER – Grundstückseinfriedungen inkl. Schäden durch Anprall unbekannter KFZ – Fe5120.19 (Fe5120.19)
inkl. Zäunen samt Tor-, Zutrittskontroll-
und Schrankenanlagen an der Grundstücksgrenze oder versetzt am
Versicherungsgrundstück
einschließlich Nebenkosten für Aufräum- Abbruch-, Feuerlösch- und Ent [...] lebenden
Grundstückseinfriedung notwendig, werden die Kosten der Neupflanzung bis maximal EUR 150,-
je ersatzpflichtiger Pflanze ersetzt. Erfolgt keine Neupflanzung der lebenden
Grundstückseinfriedung werden [...]
FEUER – Grundstückseinfriedungen inkl. Schäden durch Anprall unbekannter KFZ – Fe5120.19
Mitversichert sind Schäden
verursacht durch ein versichertes Schadenereignis gemäß Art. 1 der dem Vertrag zugrunde
Besondere Bedingungen für Busreisen des OÖ Seniorenbundes (SBBR2015)
ist oder aufgrund einer schweren Krankheit geborgen werden muss. Versicherungsschutz
besteht auch, wenn der Versicherte durch einen Unfall oder infolge von Berg- oder Wassernot oder
aufgrund einer schweren [...] welchen Gründen die
Erhebungen noch nicht beendet werden konnten, und wir diesem Verlangen nicht binnen eines
Monats entsprechen.
3. Steht unsere Leistungspflicht fest, lässt sich aber aus Gründen, die Sie [...]
VERTRAGSGRUNDLAGEN - BESONDERE BEDINGUNGEN DER RÜCKHOL- UND
BERGEKOSTENVERSICHERUNG FÜR BUSREISEN DES OÖ SENIORENBUNDES -
SBBR2015
Inhaltsverzeichnis
Art. 1: Gegenstand der Versicherung
Art. 2:
FEUER - Gewerblich bzw. öffentlich genutzte Schwimmbadtechnik und Badeeinrichtungen im Gebäude und am Versicherungsgrundstück (Fe3108.22)
öffentlich genutzte Badeinfrastruktur im Gebäude und
am Versicherungsgrundstück - Fe3108.22
1. Im Gebäude oder am dem Versicherungsgrundstück befindliche, nach den Regeln der Technik
errichtete und mit
Außenanlagen am Grundstück (ZHF25)
1. der AStB.
- Freistehende Pergolen, bauliche Einfriedungen am Versicherungsgrundstück (soweit diese nicht
Grundstückseinfriedungen gem. 3.3.1. sind) und Sichtschutzanlagen,
- Auf Gebäuden montierte [...]
AUSSENANLAGEN AM GRUNDSTÜCK ZHF25
Nur wenn in der Polizze besonders vereinbart, besteht Versicherungsschutz für nachstehende, nach den
Regeln [...] bauliche Anlagen wie:
- Laternen, Postkästen, Spielplatzeinrichtungen und Infrastruktur am Grundstück wie
Terrassen, Gehwege, Pflasterungen, Hausbrunnen- und Zisternenanlagen zur Wasserversorgung