Suche
Modell U3 (U833.3) (U833.3)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG U833.3
Modell U3
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB99)
wird wie folgt abgeände
KFZ als Handelsware, Erstrisiko, Wiederbeschaffungswert (ED3006.16)
EINBRUCHDIEBSTAHL - Kraftfahrzeuge als Handelsware auf erstes Risiko zum
Wiederbeschaffungswert - ED3006.16
Sofern die Gruppe "Kraftfahrzeuge als Handelsware auf erstes Risiko zum Wiederbeschaffungs
KFZ als Handelsware, Vollwert, Wiederbeschaffungswert (ED3007.16)
EINBRUCHDIEBSTAHL - Kraftfahrzeuge als Handelsware (Vollwert) zum
Wiederbeschaffungswert - ED3007.16
Sofern die Gruppe "Kraftfahrzeuge als Handelsware (Vollwert) zum Wiederbeschaffungswert" auf
der
Modell U5 (U835.3) (U835.3)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG U835.3
Modell U5
Abweichend von Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversiche-
rung (AUVB99) wird f
Indirekte Blitzschäden, Überspannungsschäden erweiterte Deckung (inkl. Bürogeräte sowie elektrische , und elektronische Betriebseinrichtung) (Fe3004.19)
erfolgter Kabelreparatur
Kosten für die notwendige Wiederherstellung der baulichen Infrastruktur, sofern deren
Beschädigung oder Abtragung im Zuge der Grabungsarbeiten unbedingt notwendig war.
3. Was ist nicht