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Allgemeine Bedingungen für die Maschinen-Montage-Versicherung (AMMB) (AMMB90-95)
Stellung für
die Betriebsführung bzw. Montageausführung verantwortlichen Personen bekannt waren oder be-
kannt sein mußten;
Dieser Ausschluß gilt nur gegenüber jenen Versicherten, auf die er zutrifft.
Bauwesenversicherung zur Abdeckung des Bauunternehmerrisikos (BW2-95.1)
Durchführung von Transporten
außerhalb des Versicherungsortes fallen einschließlich der damit verbundenen Be- und Entlade-
vorgänge nicht unter die Versicherung, und zwar auch dann nicht, wenn der Schaden am
Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung zur Abdeckung des Bauherren-, Bauunternehmer- und Bauhandwerkerrisikos BW1-95.1 (BW1-95.22)
Durchführung von Transporten
außerhalb des Versicherungsortes fallen einschließlich der damit verbundenen Be- und Entlade-
vorgänge nicht unter die Versicherung, und zwar auch dann nicht, wenn der Schaden am
Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherungvon Luftfahrzeugen (ALHB2016)
Kernbrennstoffe;
1.3.2 der Strahlung radioaktiver Stoffe sowie der Einwirkung von Strahlen, die durch Be-
schleunigung geladener Teilchen erzeugt werden;
1.3.3 der Verseuchung durch radioaktive Stoffe;
Allgemeine Bedingungen für die Einbruchdiebstahlversicherung (AEB2013)
einbricht;
2.2. unter Überwindung erschwerender Hindernisse durch Öffnungen, die nicht zum Eintritt be-
stimmtsind, einsteigt;
2.3. einschleicht und aus den versperrten Versicherungsräumlichkeiten Sachen