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Begräbniskostenvorsorge
Der finanzielle Schutz für Ihre Angehörigen
abzüglich Versicherungssteuer und Stückkosten rückerstattet. Bei Ableben der versicherten Person aufgrund eines Unfalls wird sofort die vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt. Zusätzlich zur garantierten

Ablebensversicherung
Die finanzielle Absicherung für Ihre Familie
sofort ausbezahlt und kann damit viele notwendige Ausgaben bezahlen. ** Prämie abzüglich Prämienbonus aufgrund Gewinnbeteiligung. Da die in den künftigen Jahren erzielbare Gewinnbeteiligung nicht vorausgesehen
Rechtsgrundlagen
Rechtliche Grundlagen Auf dieser Seite finden Sie rechtliche Hinweise zu unserer Homepage. Die Ihren Verträgen zugrunde liegenden AGBs können Sie von hier aus direkt abrufen. Nutzungsbedingungen AGB & [...] uns genutzten personenbezogenen Daten eines Nutzers findet nicht statt. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung Rechtsgrundlage für die vorübergehende Speicherung der Daten ist unser berechtigtes Interesse [...] mrmoHR bzw. mrmoTIE Stellt Funktionalität der Tarifrechner sicher Session Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung Rechtsgrundlage für die Verwendung von Funktionalitäts-Cookies ist unser berechtigtes Interesse
Bedingungen/Vertragsgrundlagen
Suche Versicherungsbedingungen / Vertragsgrundlagen Wenn Sie Ihre Polizzennummer eingeben, finden Sie das Ihrem Vertrag zugrunde liegende Bedingungswerk: Geben Sie Abkürzungen wie "ABH2001" bitte in K
Allgemeine Bedingungen für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der Notare (ABVN)
nach gesetzlichen Bestimmungen (wie z.B. § 39 StPO, § 24 EO) gestattet oder
aufgetragen ist, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen erwachsen; der
Versicherungsschutz umfaßt auch die [...] Haftpflicht des Notars für Personen, die für ihn tätig
sind, und für die er aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit nach dem Gesetz einzutreten hat.
Weiters erstreckt sich der Versicher [...] Restbetrages zum Kapitalwert der
Rente erstattet. Der Kapitalwert der Rente wird zu diesem Zweck aufgrund der österreichischen
Sterbetafel MO 1930/33 und eines Zinsfußes von jährich 3 % ermittelt.