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Euro-Teilkasko (KA131-07) (KA131-07)
Die Verletzung dieser Obliegenheit hat den Verlust des Rechtes auf Leistung nach Maßgabe der Be-
stimmungen des § 6 VersVG zur Folge.
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EURO-TEILKASKO (KA131-06)
Die Verletzung dieser Obliegenheit hat den Verlust des Rechtes auf Leistung nach Maßgabe der Be-
stimmungen des § 6 VersVG zur Folge.
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Euro-Teilkasko (KA131) (KA131)
Die Verletzung dieser Obliegenheit hat den Verlust des Rechtes auf Leistung nach Maßgabe der Be-
stimmungen des § 6 VersVG zur Folge.
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Löschanlagen (F183)
5.4. während der Betriebszeiten die Kontrolle und Bedienung der Anlage durch einen geeigneten Be-
triebsangehörigen sichergestellt ist. Dieser muß vom Anlagenerrichter oder einem anderen Fach-
Löschanlagen (FBU183)
5.4. während der Betriebszeiten die Kontrolle und Bedienung der Anlage durch einen geeigneten Be-
triebsangehörigen sichergestellt ist. Dieser muß vom Anlagenerrichter oder einem anderen Fach-