Suche
Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Elektro-Anlagen und -Geräten (ABE80-95) (ABE80-95)
(1) Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz gegen unvorhergesehen und plötzlich eintretende Be-
schädigungen oder Zerstörungen der versicherten Sachen durch
a) Bedienungsfehler, [...] des
Rechtes auf die Leistungen des Versicherers zur Folge. Die Rechtsfolgen dieser Vereinbarung be-
stimmt § 6 (1), (1a) und (2) VersVG.
Art. 6 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers im
ALKB98 (ALKB98)
Der Versicherer leistet - unter Abzug einer allenfalls vereinbarten Selbstbeteiligung - jenen Be-
trag, der nach folgenden Punkten berechnet wird:
1. Versicherungsleistung bei Totalschaden
[...]
mit der Teilnahme an Wettbewerben sowie beim Einfliegen von Neukonstruktionen und sonstigen be-
willigungspflichtigen Erprobungsflügen entstehen;
6. die bei Flügen mit Spezialaufgaben (zB
Gemeindehaftpflicht ImOrt - Premium (AH3819.14)
ist, dass
2.1. die technische Planung, Leitung und Ausführung von Arbeiten einem hierzu behördlich be-
rechtigten Ziviltechniker oder Gewerbetreibenden übertragen werden,
2.2. ein Planungs- und [...] hein) aus-
schließlich zur Verwahrung übernommen haben und die sich in bewachten Garderoben be-
finden. Sie gelten nicht für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten (als solche gelten keinesfalls
Ergänzende Bedingungen für die AmLand-Versicherung (AL-2006)
)
- bei Vorliegen der Einzelbewertung mit Unterversicherungsverzicht nicht mehr als 5 % be-
trägt.
10. Wiederaufbau
Wird nach einem Schaden ein versichertes [...] Gebäude
Für die im Rahmen der AmLand-Versicherung versicherten Gebäude gelten die Allgemeinen Be-
dingungen für die Feuerversicehrung (AFB), die Allgemeinen Bedingungen für die Sturmver- [...] beträgt.
Die entsprechenden Punkte zur Entschädigung in der jeweils gültigen Fassung der o.a. Be-
dingungen lauten dementsprechend: War der Zeitwert der vom Schaden betroffenen Sache un-
Erg.Bed.für die Landwirtschaft-plus-Versicherung (LP-96) (LP-96)
Der Versicherer erkennt an, daß ihm bei Vertragsabschluß sämtliche erheblichen Gefahrenumstände be-
kannt geworden sind, es sei denn, daß irgendwelche Umstände arglistig verschwiegen wurden. Unbeab- [...]
Weist der Versicherungsnehmer nach, daß die Wiederherstellung an der bisherigen Stelle be-
hördlich verboten ist, so genügt die Wiederherstellung an anderer Stelle innerhalb Öster- [...]
Wird nach einem Brandschaden ein versichertes Objekt an anderer Stelle innerhalb des politischen Be-
zirkes, in dem der Versicherungsort liegt, wieder aufgebaut, so wird auch die Entschädigung im glei-