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Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB2013)
Textes in Schriftzeichen
entsprochen, aus dem die Person des Erklärenden hervorgeht (z.B. Telefax oder E-Mail). Schriftform
bedeutet, dass dem Erklärungsempfänger das Original der Erklärung mit eigenhändiger [...] Unterhalt,
3.2.2. die Rechte zwischen Eltern und ehelichen Kindern, wie insbesondere den hauptsächlichen
Aufenthalt minderjähriger Kinder, die Obsorge, das Recht auf persönlichen Verkehr zwischen den [...] ng des Auskunfts-, Richtigstellungs-, Löschungs- und Widerspruchsrechtes gemäß §§ 26 bis 28
und 50e Datenschutzgesetz gegen private Datenverarbeiter im Sinne des Datenschutzgesetzes.
2.2. Im Betri
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB2015)
Textes in Schriftzeichen entsprochen, aus dem
die Person des Erklärenden hervorgeht (z.B. Telefax, E-Mail oder - sofern vereinbart - elektronische
Kommunikation gemäß § 5a VersVG). Schriftform bedeutet [...] Unterhalt,
3.2.2. die Rechte zwischen Eltern und ehelichen Kindern, wie insbesondere den hauptsächlichen
Aufenthalt minderjähriger Kinder, die Obsorge, das Recht auf persönlichen Verkehr zwischen den [...] ng des Auskunfts-, Richtigstellungs-, Löschungs- und Widerspruchsrechtes gemäß §§ 26 bis 28
und 50e Datenschutzgesetz gegen private Datenverarbeiter im Sinne des Datenschutzgesetzes.
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2.2
Versicherungsbedingungen der Zusatzversicherung für Prämienbefreiung bei bestimmten schweren Krankheiten und bei vollständiger und dauerhafter Erwerbsunfähigkeit - 1996 E (VBKSZPF96E)
bei
bestimmten schweren Krankheiten und bei vollständiger und dauerhafter
Erwerbsunfähigkeit-;1996 E
§ 1a Was ist versichert (Versicherungsfall)?
(1)Versicherungsfall ist der Eintritt
- einer bestimmten [...] higkeit.
Der vorläufige Sofortschutz beginnt mit Eingang Ihres Antrages bei der Generaldirektion Linz oder
einer unserer Landesdirektionen, frühestens aber mit dem beantragten Versicherungsbeginn. Der [...] gerichtlich strafbarer Handlungen durch den Versicherten,
für die Vorsatz Tatbestandsmerkmal ist,
e) infolge des Lenkens eines Kraftfahrzeuges ohne die erforderliche kraftfahrrechtliche Berechtigung,
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB2013.1)
Textes in Schriftzeichen
entsprochen, aus dem die Person des Erklärenden hervorgeht (z.B. Telefax oder E-Mail). Schriftform
bedeutet, dass dem Erklärungsempfänger das Original der Erklärung mit eigenhändiger [...] Unterhalt,
3.2.2. die Rechte zwischen Eltern und ehelichen Kindern, wie insbesondere den hauptsächlichen
Aufenthalt minderjähriger Kinder, die Obsorge, das Recht auf persönlichen Verkehr zwischen den [...] ng des Auskunfts-, Richtigstellungs-, Löschungs- und Widerspruchsrechtes gemäß §§ 26 bis 28
und 50e Datenschutzgesetz gegen private Datenverarbeiter im Sinne des Datenschutzgesetzes.
2.2. Im Betri
Allgemeine Bedingungen für die Haushaltversicherung (ABH2014)
halten, hat der Versicherer für den von der erwähnten Erklärung an entstehenden
Mehraufwand an Hauptsache, Zinsen und Kosten nicht aufzukommen.
Artikel 17 - Ausschlüsse vom Versicherungsschutz
Nicht