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Modell U2 (U832.1) (U832.1)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG U832.1
Modell U2
Freizeitunfälle sind Unfälle, die nicht Arbeitsunfälle und diesen gleichgestellte Un
Kosmetische Operationen (U830.3)
UNFALLVERSICHERUNG - BESONDERE BEDINGUNG U830.3
Kosmetische Operationen
Als kosmetische Operationen gelten solche Operationen, die notwendig werden, weil durch einen Unfall
die Körp
Urlaubsklausel (U858.4)
UNFALLVERSICHERUNG - BESONDERE BEDINGUNG U858.4
Urlaubsklausel
Wir verzichten auf den Einwand des Art. 17 Pkt. 1 der Allgemeinen Bedingungen für die
Unfallversicherung (es gelten die AU
Regen-, Schnee- und Schmelzwasser (St5101.16)
die dadurch entstandenen Schäden nicht durch zumutbare Sorgfalt
abgewendet werden können. Schäden, deren Folge sich ohne erhebliche Aufwendungen beseitigen
lassen, gelten nicht als versichert.
Versiche
Besondere Bedingung für Bergungskosten (U841.3)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG U841.3
BERGUNGSKOSTEN
Ersetzt werden die nachgewiesenen Kosten (bis zur vereinbarten Versicherungssumme), die notwendig
werden, wenn der Versi