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Modell U1 (U831-95.1) (U831-95.1)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG 831-95.1
Modell U1
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB
1995.1) wird ergänzt:
Kabinenverglasung von Zug- und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (G370)
GLASBRUCH G370
Kabinenverglasung von Zug- und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen
1. Versicherungsschutz
Versicherungsschutz bes
Regen-, Schnee- und Schmelzwasser (ZHSt16)
Schmelzwasser als versichert, die nicht durch zumutbare
Sorgfalt abgewendet werden können. Schäden, deren Folge sich ohne erhebliche Aufwendungen beseitigen
lassen, gelten nicht als versichert.
Versi
Produktinformationsblatt Assistance Digital (PIBDAss.2018)
Wichtiger Hinweis
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Was ist versichert? Was ist nicht versichert?
✘
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✔ im alltäglichen Umgang mit Hard- und Software ✘ Individualsoftwarelösungen
Fahrerflucht - ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht aus
Fußgänger und Radfahrer Fahrerflucht begehen. Laut Gesetzgeber gilt § 4 StVO für "alle Personen, deren Verhalten am Unfallsort mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhange steht." Redaktion Keine