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Rohbau-Unfall - Invalidität ab 1% (U821.4)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG U821.4
Rohbau-Unfall -; Invalidität ab 1%
1. Versicherte Personen sind neben dem Versicherungsnehmer alle Personen, die weder für Geld noch
f
Regen-, Schnee- und Schmelzwasser (St101)
Schmelzwasser als versichert, die nicht durch zumutbare
Sorgfalt abgewendet werden können. Schäden, deren Folge sich ohne erhebliche Aufwendungen beseitigen
lassen, gelten nicht als versichert.
Versi
ImGeschäft-Feuerversicherung (IG-F-03) (IG-F-03)
IM GESCHÄFT-FEUERVERSICHERUNG (IG-F-03)
1. In der Feuerversicherung gelten die in der Besonderen Bedingung 5
sowie in den Ergänzenden Bedingungen für
Export-Schutzklausel (1988) (EXP)
das
eigene Interesse des Versicherungsnehmers. Sie ist nur gültig für Lieferungen, deren
Versicherung gemäß den Verkaufsbedingungen Sache des Käufers ist.
2. Die Export-Schutzklausel
Aufsichtsrat stellt Weichen für die Zukunft
Das Kontrollorgan bestätigt die Leistungen von Generaldirektor Othmar Nagl und wird seinen Vorstandsvertrag in der Aufsichtsratssitzung im Juni verlängern. Der Vertrag von Vorstandsdirektorin Kathrin