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USP-G94.1 (USP-G94.1)
dienen - Text abgedruckt unter Pkt. 2.2. der USP-B94.1) gilt vereinbart, daß bei den dem Be-
trieb dienenden Gebäuden der Zeitwert mindestens 40 % des Neuwertes beträgt. In einem Scha-
USP-G95 (USP-G95)
dienen - Text abgedruckt unter Pkt. 2.2. der USP-B95) gilt vereinbart, daß bei den dem Be-
trieb dienenden Gebäuden der Zeitwert mindestens 40 % des Neuwertes beträgt. In einem Scha-
Besondere Bedingungen für die Elektronik-Pauschalversicherung EP96 (EP96)
(ohne Vorsorgeversicherung gemäß Nr. 4).
b) Aufräumungskosten sind Aufwendungen für das Aufräumen be-
schädigter oder zerstörter versicherter Sachen sowie für das Wegräu-
men und den Abtransport
Euro-Teilkasko_________________________________________________(KA113) (KA113)
Die Verletzung dieser Obliegenheit hat den Verlust des Rechtes auf Leistung nach Maßgabe der Be-
stimmungen des § 6 VersVG zur Folge.
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Kaskobonus - Wirkung des Schadenverlaufes auf die Prämie (KA201) (KA201)
bzw. wenn kein früheres Versicherungsverhältnis anzurechnen ist, mindestens sechs Monate be-
standen hat.
Ein Versicherungsfall ist für den Schadenverlauf dann zu berücksichtigen