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Indirekte Blitzschäden - Gemeinden Grundschutz (F301) (F301)
BESONDERE BEDINGUNG F301
Indirekte Blitzschäden - Gemeinden
Grundschutz
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der AFB sind Schäden durch Überspannung oder Induktion
AmHof-Grundschutz Sturmversicherung (AHoGSt-01)
Glasabdeckung dieser Kollektoren.
Versicherungsschutz für auf dem Dach der Gebäude bzw. auf dem Grundstück des Versicherungsnehmers
FREISTEHENDE Solaranlagen und Fotovoltaikanlagen besteht nur dann,
AmHof-Grundschutz Sturmversicherung (AHoGSt-98)
Glasabdeckung dieser Kollektoren.
Versicherungsschutz für auf dem Dach der Gebäude bzw. auf dem Grundstück des Versicherungsnehmers
FREISTEHENDE Solaranlagen und Fotovoltaikanlagen besteht nur dann,
Grundstücke, Gebäude, die bis zu 1/3 Fremdzwecken dienen (AH3842.12) (AH3842.12)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Grundstücke, Gebäude oder Räumlichkeiten, die
Fremdzwecken dienen - AH3842.12
Abweichend von A 1.2.3 EHVB erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Schadenersatz-
verp [...] verpflichtungen des Versicherungsnehmers aus der Innehabung von Grundstücken, Gebäuden
oder Räumlichkeiten, die zumindest zu zwei Drittel für den versicherten Betrieb oder Beruf
und/oder ausschließlich für
Ergänzende Bedingungen für die AmHof-Versicherung (AHo-98)
eines oder mehrerer Versicherungsvertrages/-verträge bzw. des versicherten Interesses,
aus welchem Grund auch immer, gilt hinsichtlich des/der verbleibenden Versicherungsvertrages/-ver-
träge bzw. Interesses [...] te umfaßt alle Erntefrüchte aller zum Betrieb des Versiche-
rungsnehmers gehörenden Grundstücke sowie seiner Pachtgründe, und zwar im ungeernteten und
geernteten Zustand, sowie die [...]
1.2. In der Haushaltversicherung ist der Wohnungsinhalt gemäß den dem Vertrag jeweils zu Grunde
liegenden Allgemeinen Bedingungen für die Haushaltversicherung (ABH) versichert.
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