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Regelungen zur Dienstnehmer-Vollkasko-Versicherung (KA1803.13)
FAHRZEUG-KASKO - Dienstnehmer-Vollkasko - KA1803.13
1.00 Versichert sind jene Pkw's oder Kombis von Dienstnehmern, mit denen aufgrund dienstlicher
Anordnung Dienstfahrten durchgeführt werden
Indirekte Blitzschäden, Überspannungsschäden - Erweiterungspaket 2 AmHof (Fe2852.19)
technik
Nicht versichert sind:
Schäden an Melkrobotern (das sind automatische Melkanlagen) und deren Teilen
Schäden durch innere oder äußere Abnützung des Materials oder durch unsachgemäße
Instandhaltung
Regelungen zur Dienstnehmer-Kollisionskasko-Versicherung (KA803) (KA803)
FAHRZEUG-KASKO BESONDERE BEDINGUNG KA803
DIENSTNEHMER-KOLLISIONSKASKOVERSICHERUNG
1.00 Versichert sind jene Pkw's oder Kombis von Dienstnehmern,
Deckungsumfang/Erweiterungen/Selbstbehalte in der Erweiterten Elementarkaskoversicherung (KA806) (KA806)
FAHRZEUG-KASKO BESONDERE BEDINGUNG KA806
ERWEITERTE ELEMENTARKASKOVERSICHERUNG
FÜR PKW/KOMBI UND LKW BIS 1 T NUTZLAST (EEK)
1.00 In Erweiterung von Art. 1
Gemeinde Gebäude Variante A (LW3016.13)
Wasser führenden Klimaanlage,
einer Sprinkleranlage nach bestimmungswidrigem Auslösen,
auch wenn deren Vorhandensein bei Vertragsabschluss nicht angezeigt worden ist.
Selbstbehalt je Schadenfall: 20%,