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Kaskoversicherung für Mitglieder der Feuerwehr für Fahrten zum Einsatz und während des Einsatzes (KA1856.13)
Explosion,
- Diebstahl, Raub oder unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen, zusätzlich für den
Zeitraum während des Einsatzes bis zur Wiederinbetriebnahme, längstens jedoch bis zur
Beendigung des feu
Kaskoversicherung für Mitglieder der Feuerwehr für Fahrten zum Einsatz und während des Einsatzes (KA856-12)
Explosion,
- Diebstahl, Raub oder unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen,
zusätzlich für den Zeitraum während des Einsatzes bis zur Wiederinbetriebnahme, längstens
jedoch bis zur Beendigung des feu
Versicherungsbedingungen der Kreditrestschuldversicherung 2011.1 (VBKRV2011.1)
des
Antrages abgelehnt wird. Er endet jedoch spätestens 6 Wochen nach Antragstellung.
Für den Zeitraum des vorläufigen Sofortschutzes berechnen wir die anteilige Prämie, die entweder im
Rahmen der [...] wieder die indexkonformen
Gebühren zu verlangen. Aus der Nichtgeltendmachung über einen längeren Zeitraum können keine Rechte,
insbesondere kein Verzicht, abgeleitet werden.
§ 6 Leistungserbringung
Allgemeine Versicherungsbedingungen für Risikoversicherungen (VBRIS1988)
mit einer vereinbarten Vertragsdauer von elf oder
mehr Jahren der Beitrag noch nicht für einen Zeitraum von drei Jahren gezahlt, so ist der
Versicherer im Versicherungsfall von der Verpflichtung zur [...] Versicherung mit einer vereinbarten Vertragsdauer von elf oder mehr Jahren der
Beitrag für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren gezahlt, so kann der Versicherer die
Versicherung ebenfalls fristlos
Versicherungsbedingungen der Kreditrestschuldversicherung 2011 (VBKRV2011)
des
Antrages abgelehnt wird. Er endet jedoch spätestens 6 Wochen nach Antragstellung.
Für den Zeitraum des vorläufigen Sofortschutzes berechnen wir die anteilige Prämie, die entweder im
Rahmen der [...] wieder die indexkonformen
Gebühren zu verlangen. Aus der Nichtgeltendmachung über einen längeren Zeitraum können keine Rechte,
insbesondere kein Verzicht, abgeleitet werden.
§ 6 Leistungserbringung