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Einrichtung und Inhalt (ZH1003.18)
Eigentum des Versicherungsnehmers, des Ehegatten/Lebensgefährten, des
eingetragenen Partners, der Kinder und anderer Verwandter, die im gemeinsamen Haushalt
leben.
Zu Einrichtung und Inhalt gehören:
Kombinierter Rechtsschutz für Im Recht Landwirtschaft (RS250) (RS250)
häuslicher
Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben); diese Kinder bleiben darüber hinaus bis
zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert, sofern und solange sie über keinen [...] 11. der mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher
Gemeinschaft lebende Ehegatte bzw. Lebensgefährte;
4.11.2. in den Punkten 4.2., 4.3., 4.6., 4.8. bis 4.10. auch deren minderjährige Kinder (auch [...] wenn bezüglich der ge-
zogenen Probe ein unter Deckung fallendes Strafverfahren nach dem Lebensmittelgesetz eingeleitet
wird.
Eine selbständige Nebenerwerbstätigkeit gilt dann als beitragsfrei
ImRecht Privat Familie (RS1000.24)
häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben),
2.2.2. diese Kinder (Punkt 2.2.1.) bleiben darüber hinaus bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
mitversichert, sofern sie in Österreich [...] Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft
lebende Ehegatte, eingetragener Partner oder Lebensgefährte;
2.2. in den Punkten 1.1. bis 1.10. und 1.12. bis 1.19. darüber hinaus auch deren unter Punkt [...] des Versicherungsnehmers, seines
mitversicherten Ehegatten, eingetragenen Partners oder Lebensgefährten.
Das sind:
2.2.1. minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder;
Kombinierter Rechtsschutz für ImRecht Privat Senior (RS246)
häuslicher
Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben); diese Kinder bleiben darüber hinaus bis zur
Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert, sofern und solange sie über keinen eigenen [...] 1.10. der mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft
lebende Ehegatte bzw. Lebensgefährte;
2.2. in den Punkten 1.2. bis 1.10. auch deren minderjährige Kinder (auch Enkel-,
Adoptiv-
Kombinierter Rechtsschutz für Im Recht Privat (RS240) (RS240)
häuslicher
Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben); diese Kinder bleiben darüber hinaus bis zur
Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert, sofern und solange sie über keinen eigenen [...] 1.10. der mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft
lebende Ehegatte bzw. Lebensgefährte;
2.2. in den Punkten 1.2., 1.3., 1.5., 1.7. bis 1.9. auch deren minderjährige Kinder (auch