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Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Haftpflichtversicherung (AVBV) für Vermögensschäden (AVBV1962)
(§ 3 Abs. 3 AKHB 1988)
Jahresbetrag der monatlich im voraus zahlbaren l e b e n s l a n g e n *) Rente für einen Kapitals-
betrag von 1.000,--
Jahres- [...] Versicherer für ein von der Weigerung bzw. der Verfügungsstel-
lung an entstehenden Mehraufwand an Hauptsache, Zinsen und Kosten nicht aufzukommen.
Art. 4.
Ausschlüsse.
I. Der Versicherungsschutz [...] Versicherer ausüben zu lassen. Die Bestimmungen unter Pkte. a - c finden entsprechende An-
wendung.
e) Der Versicherer gilt als bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr des Anspruches ihm zweck-
Amtshaftpflicht-Versicherungs-Bedingungen für Organe von (AVBO)Körperschaften öffentlichen Rechtes und Sozialversicherungsträgern (AVBO)
Versicherer für den von der Weigerung bzw. der
Verfügungsstel-
lung an entstehenden Mehraufwand an Hauptsache, Zinsen und Kosten nicht aufzukommen.
Zeitliche Begrenzung der Haftung.
Art. 3.
Der Versicherer
Allgemeine und ergänzende allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB/EHVB2005.16)
hat der Versicherer für den von der erwähnten Erklärung an entstehenden
Mehraufwand an Hauptsache, Zinsen und Kosten nicht aufzukommen.
Artikel 6 - Wie ist der Versicherungsschutz bei Sachschäden [...] Zugang eines Textes in Schriftzeichen entsprochen, aus
dem die Person des Erklärenden hervorgeht (z.B. E-Mail oder - sofern vereinbart - elektronische
Kommunikation gemäß § 5a VersVG). Schriftform bedeutet
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB2013)
Textes in Schriftzeichen
entsprochen, aus dem die Person des Erklärenden hervorgeht (z.B. Telefax oder E-Mail). Schriftform
bedeutet, dass dem Erklärungsempfänger das Original der Erklärung mit eigenhändiger [...] Unterhalt,
3.2.2. die Rechte zwischen Eltern und ehelichen Kindern, wie insbesondere den hauptsächlichen
Aufenthalt minderjähriger Kinder, die Obsorge, das Recht auf persönlichen Verkehr zwischen den [...] ng des Auskunfts-, Richtigstellungs-, Löschungs- und Widerspruchsrechtes gemäß §§ 26 bis 28
und 50e Datenschutzgesetz gegen private Datenverarbeiter im Sinne des Datenschutzgesetzes.
2.2. Im Betri
Versicherungsbedingungen der Zusatzversicherung für Prämienbefreiung bei bestimmten schweren Krankheiten und bei vollständiger und dauerhafter Erwerbsunfähigkeit - 1996 E (VBKSZPF96E)
bei
bestimmten schweren Krankheiten und bei vollständiger und dauerhafter
Erwerbsunfähigkeit-;1996 E
§ 1a Was ist versichert (Versicherungsfall)?
(1)Versicherungsfall ist der Eintritt
- einer bestimmten [...] higkeit.
Der vorläufige Sofortschutz beginnt mit Eingang Ihres Antrages bei der Generaldirektion Linz oder
einer unserer Landesdirektionen, frühestens aber mit dem beantragten Versicherungsbeginn. Der [...] gerichtlich strafbarer Handlungen durch den Versicherten,
für die Vorsatz Tatbestandsmerkmal ist,
e) infolge des Lenkens eines Kraftfahrzeuges ohne die erforderliche kraftfahrrechtliche Berechtigung,