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6-fach-Schutz für Freizeitunfälle (U901)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG U901
6-fach-Schutz für Freizeitunfälle
1. Die in der Versicherungspolizze angegebenen tarifmäßigen Versicherungssummen für den Fall der
d
Modell Komfortschutz Basis 500 ab 25 % Invalidität (UN1044.16)
UNFALL - Modell Komfortschutz Basis 500 ab 25 % Invalidität - UN1044.16
Eine Leistung nach Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
erfolgt nur, wenn der festgestellt
Modell Komfortschutz Basis 500 ab 11 % Invalidität (UN1043.16)
UNFALL - Modell Komfortschutz Basis 500 ab 11 % Invalidität - UN1043.16
Eine Leistung nach Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
erfolgt nur, wenn der festgestellt
Modell Superschutz Basis 500 für Freizeitunfälle ab 11 % Invalidität (UN1046.16)
UNFALL - Modell Superschutz Basis 500 für Freizeitunfälle ab 11 % - UN1046.16
Eine Leistung nach Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
erfolgt nur, wenn der festge
Mitversicherung des Transportrisikos (CS11.1)
Elektronische Anlagen und Geräte BESONDERE
BEDINGUNG CS11.1
Mitversicherung des Transportrisikos
In Abweichung von Art. 2, Art. 3 und Art. 5 der A