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Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB2015)
Textes in Schriftzeichen entsprochen, aus dem
die Person des Erklärenden hervorgeht (z.B. Telefax, E-Mail oder - sofern vereinbart - elektronische
Kommunikation gemäß § 5a VersVG). Schriftform bedeutet [...] Unterhalt,
3.2.2. die Rechte zwischen Eltern und ehelichen Kindern, wie insbesondere den hauptsächlichen
Aufenthalt minderjähriger Kinder, die Obsorge, das Recht auf persönlichen Verkehr zwischen den [...] ng des Auskunfts-, Richtigstellungs-, Löschungs- und Widerspruchsrechtes gemäß §§ 26 bis 28
und 50e Datenschutzgesetz gegen private Datenverarbeiter im Sinne des Datenschutzgesetzes.
- 22 -
2.2
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB2013.1)
Textes in Schriftzeichen
entsprochen, aus dem die Person des Erklärenden hervorgeht (z.B. Telefax oder E-Mail). Schriftform
bedeutet, dass dem Erklärungsempfänger das Original der Erklärung mit eigenhändiger [...] Unterhalt,
3.2.2. die Rechte zwischen Eltern und ehelichen Kindern, wie insbesondere den hauptsächlichen
Aufenthalt minderjähriger Kinder, die Obsorge, das Recht auf persönlichen Verkehr zwischen den [...] ng des Auskunfts-, Richtigstellungs-, Löschungs- und Widerspruchsrechtes gemäß §§ 26 bis 28
und 50e Datenschutzgesetz gegen private Datenverarbeiter im Sinne des Datenschutzgesetzes.
2.2. Im Betri
Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Haftpflichtversicherung (AVBV) für Vermögensschäden (AVBV1950)
Versicherer für ein von der Weigerung bzw. der Verfügungsstel-
lung an entstehenden Mehraufwand an Hauptsache, Zinsen und Kosten nicht aufzukommen.
Art. 4.
Ausschlüsse.
I. Der Versicherungsschutz bezieht [...] Versicherer ausüben zu lassen. Die Bestimmungen unter Pkte. a - c finden entsprechende An-
wendung.
e) Der Versicherer gilt als bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr des Anspruches ihm zweck-
Versicherungsbedingungen der Zusatzversicherung für Rentenzahlung bei bestimmten schweren Krankheiten und bei vollständiger und dauerhafter Erwerbsunfähigkeit - 1996 E (VBKSZR96E)
bestimmten
schweren Krankheiten und bei vollständiger und dauerhafter Erwerbsunfähigkeit -;
1996 E
§ 1a Was ist versichert? (Versicherungsfall)
(1) Versicherungsfall ist der Eintritt
- einer bestimmten [...] higkeit.
Der vorläufige Sofortschutz beginnt mit Eingang Ihres Antrages bei der Generaldirektion Linz oder
einer unserer Landesdirektionen, frühestens aber mit dem beantragten Versicherungsbeginn. Der [...] gerichtlich strafbarer Handlungen durch den Versicherten,
für die Vorsatz Tatbestandsmerkmal ist,
e) infolge des Lenkens eines Kraftfahrzeuges ohne die erforderliche kraftfahrrechtliche Berechti-
gung
VBKSZ96 (VBKSZ96)
igkeit.
Der vorläufige Sofortschutz beginnt mit Eingang Ihres Antrages bei der Generaldirektion Linz oder
einer unserer Landesdirektionen, frühestens aber mit dem beantragten Versicherungsbeginn. Der [...] gerichtlich strafbarer Handlungen durch den Versicherten,
für die Vorsatz Tatbestandsmerkmal ist,
e) infolge des Lenkens eines Kraftfahrzeuges ohne die erforderliche kraftfahrrechtliche Berechti-
gung