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U849-99 (U849-99)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG 849-99
Dauernde Unfallinvalidität mit Aktivvorsorge
ab einem Invaliditätsgrad von 20 %
1. Die in der Versicherungspolizze angegebenen tar
Neuwertvers. für elektronische Datenverarbeitungsanlagen (CS4.1) (CS4.1)
Elektronische Anlagen und Geräte BESONDERE
BEDINGUNG CS4.1
Neuwertklausel
Abweichend von Art. 7 Pkt. 2.2 der Allgemeinen Bedingungen für die Versiche
Autofahrer im Spätherbst und Winter - Was man beachten sollte
Das Auto winterfest machen Mit 1. November gilt die situative Winterreifen-Pflicht . Wer also noch mit Sommerreifen unterwegs ist, sollte die Umstellung so bald wie möglich nachholen! Neben der Winter
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Abweichend von Art. 7 Pkt. 2.2 der Allgemeinen Bedingungen für die Versiche
Mietkosten, Mietverlust (F138)
FEUER - Mietkosten, Mietverlust - F138
Mietkosten bzw. Mietverlust werden für nach einem versicherten Schadenereignis unbenützbar
gewordene Räume bis zu der in der Polizze angeführten Versicherungss