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BB824-95.1 (BB824-95.1)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG 824-95.1
Unfall-Schmerzensgeld
Ab dem 15. Tag eines unfallbedingten Spitalaufenthaltes wird ein Unfall-Schmerzensgeld in Höhe von
2%,
ab
Unfall-Schmerzensgeld (U824.1) (U824.1)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG U824.1
Unfall-Schmerzensgeld
Ab dem 15. Tag eines unfallbedingten ununterbrochenen Spitalaufenthalt
Unfall-Schmerzensgeld (U824-95.1) (U824-95.1)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG 824-95.1
Unfall-Schmerzensgeld
Ab dem 15. Tag eines unfallbedingten Spitalaufenthaltes wird ein Unfall-Schmerzensgeld in Höhe von
2%,
ab
Knochenbruch (UN1065.19)
UNFALL - Knochenbruch - UN1065.19
Beträgt die Versicherungssumme für Dauernde Invalidität zumindest EUR 50.000,-
(eine Unfallrente wird nicht berücksichtigt), so leisten wir, unabhängig von der Anza
"Die ersten sechs Monate vergingen wie im Flug"
In diesen Bericht möchte ich euch meine Erfahrungen im Innendienst im Rahmen des Außendienst-Traineeprogrammes der Oberösterreichischen Versicherung weitergeben: Viel Einblick und eigene Arbeitszeitei