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Schäden durch Fahrzeuganprall (F134)
FEUER - Schäden durch Fahrzeuganprall - F134
Durch fremde Kraftfahrzeuge verursachte Schäden an den versicherten Gebäuden und den am
Versicherungsgrundstück befindlichen baulichen Aussenanlagen sind
Tischtennistische, Trampoline und Wäschespinnen (H702)
HAUSHALT - Tischtennistische, Trampoline und Wäschespinnen - H702
In Erweiterung des Art. 3. Pkt. 2.2., 2.3., 3.2. und 4 der ABH sind Tischtennistische, Trampoline
und Wäschespinnen außerhalb der Wo
Schwimmbadabdeckungen bzw. -überdachungen (St126)
bzw. dem Schwimmbad fest verbundene
Schwimmbadabdeckungen bzw. -überdachungen gelten einschließlich deren Verglasungen (auch
aus Kunststoff) bis zu der in der Polizze angeführten Versicherungssumme mitversichert
Fahrzeuganprall (ZHF20)
FEUER ZHF20
SCHÄDEN DURCH FAHRZEUGANPRALL
Durch fremde Kraftfahrzeuge verursachte Schäden an den
Schwimmbadabdeckungen / Schwimmbadüberdachungen (St5126.18)
Schwimmbad fest verbundene
Schwimmbadabdeckungen bzw. Schwimmbadüberdachungen gelten einschließlich deren
Verglasungen (auch aus Kunststoff) bis zu der auf der Polizze angeführten Versicherungssumme
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