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Allgemeine Bedingungen für die Sturmversicherung (AStB2013)
Leihgeräte.
2.2. Bei der Ermittlung des Versicherungswertes wird ein persönlicher Liebhaberwert nicht be-
rücksichtigt.
Artikel 8 - Entschädigung
1. Für Gebäude, Gebrauchsgegenstände und Betriebseinrichtungen
Allgemeine Bedingungen für die Kaskoversicherungvon Wassersportfahrzeugen (AWK2015.1)
unterlassen.
Das Wassersportfahrzeug ist mit geeigneten Transportmitteln zu transportieren und hat die5.
Be- und Entladung mit technisch geeigneten Ladehilfsmitteln zu erfolgen.
Das Wassersportfahrzeug ist bei
Allgemeine und ergänzende allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB/EHVB2005.15)
Vereinbarung
erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die Beschädigung des zu be- oder entladenden
Fahrbetriebsmittels beim Be- oder Entladen.
2. Gemietete bahneigene Lagerplätze
Die Versicherung erstreckt [...] gsfälle, sofern dem
Versicherungsnehmer oder den für ihn handelnden Personen vom Export (auch nach Be- oder
Verarbeitung) seiner Produkte bzw. Arbeiten im Zeitpunkt der Lieferung bzw. Übergabe nichts
bekannt [...] verantwortlich sind.
Der Versicherungsschutz gemäß Pkt. 3. gilt sinngemäß auch für die von diesen Personen be-
nützten Wohn- und Geschäftsräumlichkeiten.
12. Tierhaltung
1. Die Versicherung erstreckt sich auch
Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB2013)
Leihgeräte.
2.2. Bei der Ermittlung des Versicherungswertes wird ein persönlicher Liebhaberwert nicht be-
rücksichtigt.
Artikel 7 - Entschädigung
1. Für Gebäude, Gebrauchsgegenstände und Betriebseinrichtungen
Allgemeine Bedingungen für die Fahrzeuginsassen-Unfallversicherung (AFIUB2015)
Unfall (Art. 7)
zustößt, der in ursächlichem Zusammenhang mit dem Lenken, Benutzen, Behandeln, dem Be-
und Entladen sowie dem Einweisen des Kraftfahrzeuges oder Anhängers steht. Unfälle beim Ein-
und