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Amtshaftpflicht-Versicherungs-Bedingungen für Körperschaften (AVBR) öffentlichen Rechtes und Sozialversicherungsträgern (Rechtsträger) (AVBR)
Versicherer für den von der Weigerung bzw. der Verfügungsstel-
lung an entstehenden Mehraufwand an Hauptsache, Zinsen und Kosten nicht aufzukommen.
Zeitliche Begrenzung der Haftung.
Art. 3.
Der Versicherer
ALHB1995 (ALHB1995)
halten, hat der Versicherer
für den von der erwähnten Erklärung an entstehenden Mehraufwand an Hauptsache, Zinsen und Kosten
nicht aufzukommen.
Artikel 8
Was ist nicht versichert? (Risikoausschlüsse)
Vermögensschäden für Bauträger (AH823) (AH823)
hat der Versicherer für den von der erwähnten
Erklärung an entstehenden Mehraufwand an Hauptsache, Zinsen und Kosten nicht
aufzukommen.
Artikel 8 - Ausschlüsse vom Versicherungsschutz

Kundenservicecenter Freistadt
Öffnungszeiten
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