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Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Feuerversicherung EF95 (EF95)
oder
Aussperrung sind mit dem vertraglich vereinbarten Betrag der Jahreshöchstentschädigung be-
grenzt. Alle Schäden, die im laufenden Versicherungsjahr beginnen, fallen insgesamt unter die
Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Feuerversicherung (EF99)
oder
Aussperrung sind mit dem vertraglich vereinbarten Betrag der Jahreshöchstentschädigung be-
grenzt. Alle Schäden, die im laufenden Versicherungsjahr beginnen, fallen insgesamt unter die
Neuwertversicherung für Röntgeneinrichtungen (EG8) (EG8)
Streik
oder
Aussperrung sind mit dem vertraglich vereinbarten Betrag der Jahreshöchstentschädigung be-
grenzt. Alle Schäden, die im laufenden Versicherungsjahr beginnen, fallen insgesamt unter die
Jah
Besondere Bedingung "SHV"23 Variante 3 (BB-SHV23-Variante3)
Verträgen sowie aus der Nichteinhaltung von Fristen und Terminen.
Sublimit EUR 100.000,00
5. Be- und Entladung von fremden Fahrzeugen
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art
Besondere Bedingung "SHV"23 Variante2 (BB-SHV23-Variante2)
Verträgen sowie aus der Nichteinhaltung von Fristen und Terminen.
Sublimit EUR 100.000,00
5. Be- und Entladung von fremden Fahrzeugen
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art