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Wir haben Großes vor. © Winfried Flohner Generaldirektor Mag. Othmar Nagl & Vorstandsdirektorin Mag. Kathrin Kühtreiber-Leitner MBA Hier ist sie nun, unsere Oberösterreichische im neuen Kleid! Mit Fre
Raiffeisen Unfall Plus Leistungen (RP1601.21)
versicherten, erwachsenen Person während der Reise nicht betreut
werden, sorgt der Versicherer für deren Abholung durch eine Vertrauensperson. Der Versicherer
übernimmt die anfallenden Fahrtkosten nach Maßgabe [...] iten
In Ergänzung zu Art. 6 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABKSS werden als Obliegenheiten,
deren Verletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles die Freiheit des Versicherers von der
Verpflichtung [...] der psychischen Leistungsfähigkeit durch Alkohol liegt
jedenfalls ab einem Blutalkoholgehalt von 0,8 %o im Zeitpunkt des Versicherungsfalles vor. Eine
Verweigerung des Alkohol-Tests oder der Blutabnahme zur
Schutzengel Unfall (KS1501.21)
versicherten, erwachsenen Person während der Reise nicht betreut
werden, sorgt der Versicherer für deren Abholung durch eine Vertrauensperson. Der Versicherer
übernimmt die anfallenden Fahrtkosten nach Maßgabe [...] iten
In Ergänzung zu Art. 6 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABKSS werden als Obliegenheiten,
deren Verletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles die Freiheit des Versicherers von der
Verpflichtung [...] der psychischen Leistungsfähigkeit durch Alkohol liegt
jedenfalls ab einem Blutalkoholgehalt von 0,8 %o im Zeitpunkt des Versicherungsfalles vor. Eine
Verweigerung des Alkohol-Tests oder der Blutabnahme zur
Schutzengel Unfall (KS1501.16)
versicherten, erwachsenen Person während der Reise nicht betreut
werden, sorgt der Versicherer für deren Abholung durch eine Vertrauensperson. Der Versicherer
übernimmt die anfallenden Fahrtkosten nach Maßgabe [...] iten
In Ergänzung zu Art. 6 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABKSS werden als Obliegenheiten,
deren Verletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles die Freiheit des Versicherers von der
Verpflichtung [...] der psychischen Leistungsfähigkeit durch Alkohol liegt
jedenfalls ab einem Blutalkoholgehalt von 0,8 %o im Zeitpunkt des Versicherungsfalles vor. Eine
Verweigerung des Alkohol-Tests oder der Blutabnahme zur
Raiffeisen Unfall Plus Leistungen (RP1601.16)
versicherten, erwachsenen Person während der Reise nicht betreut
werden, sorgt der Versicherer für deren Abholung durch eine Vertrauensperson. Der Versicherer
übernimmt die anfallenden Fahrtkosten nach Maßgabe [...] iten
In Ergänzung zu Art. 6 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABKSS werden als Obliegenheiten,
deren Verletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles die Freiheit des Versicherers von der
Verpflichtung [...] der psychischen Leistungsfähigkeit durch Alkohol liegt
jedenfalls ab einem Blutalkoholgehalt von 0,8 %o im Zeitpunkt des Versicherungsfalles vor. Eine
Verweigerung des Alkohol-Tests oder der Blutabnahme zur