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Vertragsinhalt der Feuerversicherung im Komfortschutz (LPKF-98) (LPKF-98)
Nur
wenn es absolut unvermeidlich ist, dürfen brandgefährliche Tätigkeiten in den genannten Be-
reichen an Ort und Stelle durchgeführt werden. Dabei sind umfassende Sicherheitsvorkehrun-
Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung (ABG91) (ABG91)
Die Versicherung gilt nur für Verglasungen an jenem Ort, der in der Polizze als Versicherungsort be-
zeichnet ist.
Artikel 5
Welche Sicherheitsvorschriften hat der Versicherungsnehmer zu beachten
Allgemeine Bedingungen für die Leitungswasserversicherung (AWB2002)
17.3. allen mit den genannten Ereignissen (Pkt. 17.1. und 17.2.) verbundenen militärischen oder be-
hördlichen Maßnahmen;
17.4. Erdbeben oder anderen außergewöhnlichen Naturereignissen; [...]
unmittelbar vor Eintritt des Schadenereignisses erhöht, werden die Reparaturkosten um den Be-
trag der Werterhöhung gekürzt.
7.2. Der Wert verbliebener Reste wird jedenfalls
Allgemeine Einbruchdiebstahlversicherungsbedingungen (AEB98) (AEB98)
3.3. während der Anwesenheit von Personen in die Versicherungsräumlichkeiten gelangt und dort be-
findliche verschlossene Behältnisse aufbricht oder mittels Werkzeugen oder falscher [...]
1.2. Bei Verlust von Sparbüchern und Wertpapieren muß die Sperre von Auszahlungen unverzüglich be-
antragt und, soweit möglich, das gerichtliche Kraftloserklärungsverfahren eingeleitet werden
Allrisk - unbenannte Gefahren (EC1000.21)
sse oder Umweltstörungen;
2.2.2. durch Diebstahl;
2.2.3. an Sachen, die unmittelbar Gegenstand der Be- oder Verarbeitung jeder Art sind;
2.2.4. an Gebäuden, Gebäudeteilen durch Senken, Reißen, Schrumpfen