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Versicherungsform nach den Neuverglasungskosten (G810) (G810)
GLAS G810
VERSICHERUNGSFORM NACH DEN NEUVERGLASUNGSKOSTEN
Diese Versicherung umfaßt die gesamten Neuverglasungskos
Versicherungsform nach den Neuverglasungskosten (G815) (G815)
GLAS BESONDERE BEDINGUNG G815
VERSICHERUNGSFORM NACH DEN NEUVERGLASUNGSKOSTEN
Diese Versicherung umfaßt die gesamten Neuverglasungskos
Versicherungsform nach den Neuverglasungskosten (G820) (G820)
GLAS BESONDERE BEDINGUNG G820
VERSICHERUNGSFORM NACH DEN NEUVERGLASUNGSKOSTEN
Diese Versicherung umfaßt die GESAMTEN NEUVERGLASUNGSKOS
LEITUNGSWASSER, L808.1 (L808.1)
MITVERSICHERUNG VON WASSERZULEITUNGSROHREN INNER-
HALB DES VERSICHERUNGSGRUNDSTÜCKES
In Erweiterung des Art. 1 Pkt 2. 2. der Allgemeinen Bedingungen für Versicherungen gegen
Leitung
Mitversicherung von Feuerschäden an Mopeds (H50)
HAUSHALT H50
BRAND, BLITZSCHLAG, EXPLOSION FÜR MOPEDS
Mopeds sind in ruhendem oder fahrendem Zustan