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Grobe Fahrlässigkeit - Euro-Kasko (KA1135.13)
FAHRZEUG-KASKO BESONDERE BEDINGUNG KA1135.13
Grobe Fahrlässigkeit
Der Versicherer verzichtet bei Versicherungsfällen, die sich innerhalb Österreichs ereignen, auf de
Grobe Fahrlässigkeit - Euro-Vollkasko (KA135-10) (KA135-10)
FAHRZEUG-KASKO BESONDERE BEDINGUNG KA135-10
Grobe Fahrlässigkeit
Der Versicherer verzichtet bei Versicherungsfällen, die sich innerhalb Österreichs ereignen, auf den
Indirekte Blitzschäden - Melkroboter (Fe2855.16)
FEUER - Indirekte Blitzschäden - Melkroboter - Fe2855.16
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Schäden durch die
unmittelbare Einwirkung von Überspannung und/o
Wetterwarnungen (DH1713.16)
ausgenommen bei Vorsatz - keinerlei Gewährleistung oder Haftung übernommen.
Bei Versicherungsverträgen, deren Abschluss nicht zum Betrieb eines Unternehmens des
Versicherungsnehmers gehört (Verbraucherverträge)
Sicherheitsvorschriften und Obliegenheiten (KG3002.12)
SICHERHEITSVORSCHRIFTEN UND OBLIEGENHEITEN FÜR KG3002.12
KÜHLHÄUSER UND GEWERBLICHE ANLAGEN
Bei der Versicherung von Waren in Tiefkühlanlagen hat der Versicherungsn