Suche
Deckungspaket AH815.3 (AH815.3)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH815.3
1. BE- UND ENTLADUNG VON FREMDEN FAHRZEUGEN
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art 7.10. AHVB auch auf
AVBO76 (AVBO76)
arglistig erhoben hat, der Versicherungsnehmer dann, wenn der Versicherer die Anerkennung eines be-
gründeten Eintschädigungsanspruches ganz oder teilweise verweigert oder verzögert hat.
(2) Die
ALUB1995 (ALUB1995)
und
Invalidität zusammen versicherten Summe, höchstens jedoch mit .... % des strittigen Betrages be-
grenzt.
ABSCHNITT C: BEGRENZUNGEN DES VERSICHERUNGSSCHUTZES (Artikel 15 - 16)
Artikel [...]
fung oder widerrechtlichen Kontrolle von Luftfahrzeugen bzw. Luftfahrtgeräten oder deren Be-
satzungen (einschließlich des Versuches solcher Besitzergreifungen oder Kontrolle) durch [...]
1.3.2. der Strahlung radioaktiver Stoffe sowie der Einwirkung von Strahlen, die durch Be-
schleunigung geladener Teilchen erzeugt werden;
1.3.3. der Verseuchung durch
Allgemeine Bedingungen für die Sturmversicherung (AStB2002)
unmittelbar vor Eintritt des Schadenereignisses erhöht, werden die Reparaturkosten um den Be-
trag der Werterhöhung gekürzt.
- 5 -
5
7.2. Der Wert verbliebener Reste wird jedenfalls [...]
Gemäß Art. 8 ermittelte Entschädigungen werden bei Vorliegen einer Unterversicherung nach den Be-
stimmungen der ABS gekürzt; dies gilt nicht, wenn Versicherung auf Erstes Risiko vereinbart ist.
Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung (ABG2002)
Gemäß Artikel 8 ermittelte Entschädigungen werden bei Vorliegen einer Unterversicherung nach den Be-
stimmungen der ABS gekürzt; dies gilt nicht, wenn Versicherung auf Erstes Risiko vereinbart ist.