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Elektrische Freileitungen (St5129.18)
STURM - Elektrische Freileitungen - St5129.18
Elektrische Frei- und Erdleitungen am Versicherungsgrundstück sind im Rahmen der
Versicherungssumme für die versicherten Gebäude bis zur Höhe der verein
Elektrische Freileitungen (St129)
STURM - Elektrische Freileitungen - St129
Elektrische Freileitungen am Versicherungsgrundstück sind im Rahmen der Versicherungssumme
für die versicherten Gebäude bis zur Höhe der vereinbarten und in
Trocken- und Erhitzungsanlagen (F177)
Trocken- und Erhitzungsanlagen
Schäden an Trocken- und sonstigen Erhitzungsanlagen und deren Inhalt sind auch dann versichert, wenn
der Brand innerhalb der Anlage ausbricht.
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Brandschäden an Trocken- und sonstigen Erhitzungsanlagen (F77)
SONSTIGEN ERHITZUNGSANLAGEN
Brandschäden an Trocken- und sonstigen Erhitzungsanlagen und deren Inhalt sind auch dann zu erset-
zen, wenn der Brand innerhalb der Anlagen ausbricht.
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Balkonblumen, Blumengefäße (H52.1)
HAUSHALT H52.1
BLUMENGEFÄSSE
In Erweiterung des Art. 3 Pkt. 4 ABH erstreckt sich der Versicherungsschut