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Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 2001) (AUVB2001)
Versicherte zum Zeitpunkt der Antragstellung unversicherbar im
Sinne des Art. 16 ist.
Für den Zeitraum des Sofortschutzes gebührt eine anteilige Prämie, die entweder im Rahmen der Erst-
prämie oder [...] riode gilt, wenn der Versicherungsvertrag nicht für eine kürzere Zeit abgeschlos-
sen ist, der Zeitraum eines Jahres.
2. Vertragsdauer
Beträgt die vereinbarte Vertragsdauer mindestens ein Jahr [...] Betrages for-
dern, um den die Prämie höher bemessen worden wäre, wenn der Vertrag nur für den Zeitraum geschlos-
sen worden wäre, während dessen er tatsächlich bestanden hat.
Artikel 24: Rechtsstellung
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE UNFALLVERSICHERUNG AUVB 1995 (AUVB95)
Versicherte zum Zeitpunkt der Antragstellung unversicherbar im
Sinne des Art. 16 ist.
Für den Zeitraum des Sofortschutzes gebührt eine anteilige Prämie, die entweder im Rahmen der
Erstprämie oder aber [...] riode gilt, wenn der Versicherungsvertrag nicht für eine kürzere Zeit abgeschlos-
sen ist, der Zeitraum eines Jahres.
2. Vertragsdauer
Beträgt die vereinbarte Vertragsdauer mindestens ein Jahr, [...] Betrages for-
dern, um den die Prämie höher bemessen worden wäre, wenn der Vertrag nur für den Zeitraum geschlos-
sen worden wäre, während dessen er tatsächlich bestanden hat.
Artikel 24: Rechtsstellung
AUVB95E (AUVB95E)
Versicherte zum Zeitpunkt der Antragstellung unversicherbar im
Sinne des Art. 16 ist.
Für den Zeitraum des Sofortschutzes gebührt eine anteilige Prämie, die entweder im Rahmen der
Erstprämie oder aber [...] riode gilt, wenn der Versicherungsvertrag nicht für eine kürzere Zeit abgeschlos-
sen ist, der Zeitraum eines Jahres.
2. Vertragsdauer
Beträgt die vereinbarte Vertragsdauer mindestens ein Jahr, [...] Betrages for-
dern, um den die Prämie höher bemessen worden wäre, wenn der Vertrag nur für den Zeitraum geschlos-
sen worden wäre, während dessen er tatsächlich bestanden hat.
Artikel 24: Rechtsstellung
Besondere Vereinbarungen für die Mitversicherung bestehender Altbautengegen Teil- oder Ganzeinsturz BW/A (BW/A)
n.
11. Ein Schaden ist bis längstens 4 Wochen nach Ablauf des in der Polizze genannten
Versicherungszeitraumes bzw. nach Räumung der Baustelle, je nachdem, welcher Zeitpunkt
früher liegt-, bei sonstigem
Besondere Bedingung für Jahresumsatzverträge BW-S6 (BW-S6)
Prämie wird für jede Versicherungsperiode aus dem tatsächlichen Umsatz
in diesem Zeitraum berechnet. Ein Differenzbetrag gegenüber der vorläufigen Prämie
wird verrechnet