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Selbstbehalt 10 % jeden Schadensbetrages MB40.1 (MB40.1)
MASCHINENBRUCH BESONDERE BEDINGUNG MB40.1
Selbstbehalt 10 % jeden Schadenbetrages
Abweichend von Artikel 6(1) der Allgemeinen Bedingung
Verpuffungsschäden an und durch Kachelöfen (M4151) (M4151)
FEUER
BESONDERE BEDINGUNG M4151
Verpuffungsschäden
Schäden an oder durch Kachelöfen durch Verpuffung gelten in Erweiterung der AFB mitversichert. Dar
Schäden durch Rauch und Ruß (F198.2) (F198.2)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F198.2
Schäden durch Rauch und Ruß
In Abänderung des Artikel 2.1 der AFB gelten Schäden durch plötzlich aus den in den versic
Prämienermäßigung für Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen (KA002) (KA002)
FAHRZEUG-KASKO BESONDERE BEDINGUNG KA002
WECHSELKENNZEICHEN
Bei behördlicher Zuweisung eines Wechselkennzeichens gemäß § 48 (2) KFG für zwei oder drei Fahr
Photovoltaikanlagen (St1123.15)
STURM - Photovoltaikanlagen - St1123.15
Mit den Gebäuden fest verbundene Photovoltaikanlagen samt dazugehörigen Elektroinstallationen
und Wechselrichtern sind mitversichert. Gemäß Artikel 3 Punkt 1.