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Tätigkeiten an unbeweglichen Sachen (AH315) (AH315)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE HAFTPFLICHT AH315
TÄTIGKEITEN AN UNBEWEGLICHEN SACHEN
1. Schadenersatzverpflichtungen wegen Schäden an jenen Teilen von unbeweglic
Erweiterung des örtlichen Geltungsbereiches (KA820) (KA820)
FAHRZEUG-KASKO - Erweiterung des örtlichen Geltungsbereiches - KA820
In Erweiterung des örtlichen Geltungsbereiches erstreckt sich der Versicherungsschutz auf die in
der Polizze angeführten Staaten.
U845-99 (U845-99)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG 845-99
Familienunfallversicherung Variante C
Versicherungsschutz wird im Rahmen der AUVB 1999 für den Hauptversicherten und seinen Ehepart
Wiederaufnahme des landw. Betriebes/Aufnahme Gewerbebetrieb (F81)
FEUER F81
WIEDERAUFNAHME DES LANDWIRTSCHAFTLICHEN BETRIEBES,
AUFNAHME EINES GEWERBLICHEN BETRIEBES
D
Ausschluß Feuer und Einbruchdiebstahl (CS8) (CS8)
COMPUTER BESONDERE BEDINGUNG CS8
Ausschluß des Feuer- und Einbruchdiebstahl-, Diebstahl-
und Beraubungs-Risikos
Aufgrund besonderer