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Versicherungsbedingungen der klassischen Rentenversicherung - 2009 (VBKRV2009)
er: FN 36941a, LG Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
Versicherter
ist die Person, deren Leben versichert ist.
Versicherungsnehmer
ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger der
Versicherungsbedingungen der klassischen Rentenversicherung - 2009.1 (VBKRV2009.1)
er: FN 36941a, LG Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
Versicherter
ist die Person, deren Leben versichert ist.
Versicherungsnehmer
ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger der
Gemeinderechtsschutz (RS3003.15)
Förderung der Infrastruktur
und gemeindeeigene KGs, sofern diese kein eigenes Personal haben und deren Tätigkeiten durch
gemeindeeigenes Personal erbracht werden.
Als mitversichert gelten die Mitglieder
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB2011.1)
Lenker-Rechtsschutz versicherte
Person als berechtigter Lenker fremder, das heißt weder in deren Eigentum, noch in deren Haltung
stehender Fahrzeuge;
1.3. in Verbindung mit einem Schadenersatz-Rechtsschutz [...] häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebenden Ehegatten, eingetragenen Partner oder
Lebensgefährten,
1.3. deren minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder jedoch
nur [...] oder Rechtsverteidigung zweckentsprechend und
nicht mutwillig ist und hinreichende Aussicht auf deren Erfolg besteht.
Die Prüfung der Erfolgsaussicht gemäß Artikel 9 unterbleibt im Straf-, Führerschein-
Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von elektronischen Datenverarbeitungsanlagen (ADVB) (ADVB)
Versicherungswert ist der am Schadentag geltende Neuwert der versicherten
Sachen, d. s. die Kosten für deren Neuanschaffung einschließlich der Ko-
sten für Fracht (exklusive Luftfracht), Zoll und Montage (ohne