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Zusatzbedingungen für die Feuerversicherung v. Wohngebäuden (ZBF-WG98) (ZBF-WG98)
ber, dessen Hausangestellten oder gegen einen im gemeinsamen Haushalt leben-
den Familienangehörigen (auch Lebensgefährten) richtet.
Dieser Regreßverzicht gilt nur dann, wenn der Ersatzpflichtige
Versicherte Risken und Personen im Kombi-RS für Teens&Twens (RS112) (RS112)
2.) der mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehe-
gatte bzw. Lebensgefährte;
2.2. im Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Privatbereich (Pkt. 1.2.) auch deren [...] r; Enkelkinder jedoch nur, wenn
sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben).
3. Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer selbständigen oder freiberufli-
OÖV-Familienunfallversicherung 100-100-100 (UN1005.21)
oder
eingetragener Partner bzw. Lebensgefährte im Zeitpunkt des Versicherungsfalles sowie deren
Kinder.
Der Ehepartner oder eingetragene Partner bzw. Lebensgefährte und die Kinder gelten mit je 100% [...] bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres im Rahmen der Versicherungs-
summe für den Todesfall jedoch nur die aufgewendeten angemessenen Begräbniskosten ersetzt.
Der Lebensgefährte ist nur unter der Voraussetzung [...] Ehepartners oder eingetragenen
Partners bzw. Lebensgefährten. Das sind:
1.minderjährige Kinder
2.volljährige Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern sie
- eine Schulausbildung absolvieren
Familienunfallversicherung 100-100-50 (UN1003.21)
oder
eingetragener Partner bzw. Lebensgefährte im Zeitpunkt des Versicherungsfalles sowie deren
Kinder.
Der Ehepartner oder eingetragene Partner bzw. Lebensgefährte gilt mit 100 % und die Kinder
gelten [...] bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres im Rahmen der Versicherungs-
summe für den Todesfall jedoch nur die aufgewendeten angemessenen Begräbniskosten ersetzt.
Der Lebensgefährte ist nur unter der Voraussetzung [...] Ehepartners oder eingetragenen
Partners bzw. Lebensgefährten. Das sind:
1.minderjährige Kinder
2.volljährige Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern sie
- eine Schulausbildung absolvieren
Familienunfallversicherung - 100/100/100 (UN1002.21)
oder
eingetragener Partner bzw. Lebensgefährte im Zeitpunkt des Versicherungsfalles sowie deren
Kinder.
Der Ehepartner oder eingetragene Partner bzw. Lebensgefährte und die Kinder gelten mit je 100% [...] bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres im Rahmen der Versicherungs-
summe für den Todesfall jedoch nur die aufgewendeten angemessenen Begräbniskosten ersetzt.
Der Lebensgefährte ist nur unter der Voraussetzung [...] Ehepartners oder eingetragenen
Partners bzw. Lebensgefährten. Das sind:
1.minderjährige Kinder
2.volljährige Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern sie
- eine Schulausbildung absolvieren