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OOEV Partner Service
OÖV Partner Service Auf dieser Seite finden Sie die verschiedenen Programme für Sie als Partner der Oberösterreichischen Versicherung. Sollte es technische Probleme geben, so steht Ihnen unser Helpdes
Indirekte Blitzschäden - Var. 1 - Grundschutz (Fe3001.12)
Indirekte Blitzschäden - Grundschutz Fe3001.12
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der AFB sind Schäden durch Überspannung oder Induktion infolge
Blitzsch
Markisen, Rollläden, Außenjalousien oder Außenraffstores (DH1705.23)
HAUSHALT - Markisen, Rollläden, Außenjalousien, Außenraffstores,
Insektenschutzgitter, Gartenhütten und Geräteboxen - DH1705.23
In Erweiterung des Artikel 1 Punkt 1.2.3. der dem Vertrag zugrunde lie
Tätigkeit an beweglichen Sachen - Beförderung (AH3844.12)
handelnden Personen
in Verwahrung genommen haben (Art 7.10.2 AHVB);
2.3. Schäden an Sachen, deren Besitz dem Versicherungsnehmer oder den für ihn handelnden
Personen im Rahmen von bloßen
Besondere Vereinb. über die Mehrkostenversicherung (M2284)
Besondere Vereinbarungen über die
Mehrkostenversicherung (M2284)
Im Falle einer gänzlichen oder teilweisen Unterbrechung des versicherten Betriebes durch einen gemäß
Art 1 AFBUB ersatzpfl