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Allgemeine und ergänzende Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB95-ERB95) (ARB95-ERB95)
dessen Ableben eingetreten ist.
4. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Personen, für deren Unterhalt der Versicherungs-
nehmer nach dem Gesetz zu sorgen hatte, wenn sie aufgrund des Ablebens [...] oder Rechtsverteidigung zweckentsprechend
und nicht mutwillig ist und hinreichende Aussicht auf deren Erfolg besteht.
Die Prüfung der Erfolgsaussicht gemäß Artikel 9 unterbleibt im Straf-, und [...] Rechtsanwaltes eine andere zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte
Person tätig, werden deren Kosten nach den für sie geltenden Richtlinien, maximal jedoch
bis zur Höhe des Recht
Außergewöhnliche Naturereignisse - Gebäude, Einrichtung (St5003.24)
versicherten Sachen einwirkende, außergewöhn-
liche Naturereignisse, welche nicht regelmäßig vorkommen, deren Wiederkehrwahrscheinlichkeit
nicht zu bestimmen ist und die durch äußerst zumutbare Sorgfalt weder [...] Für die Feststellung der
Bebenintensität sind die Aufzeichnungen der GeoSphere Austria (GSA) oder deren
Rechtsnachfolger maßgebend.
3.7. Einschlag von Meteoriten und Asteroiden
Ein Meteoriten- oder A [...] Polizze bezeichneten Gebäude samt dazugehörenden
Baubestandteilen und Gebäudezubehör.
Schwimmbäder und deren Überdachungen bzw. Abdeckungen bleiben vom Versicherungsschutz
ausgenommen.
Versicherungsschutz b
Außergewöhnliche Naturereignisse - Wohnungsinhalt (DH1201.24)
versicherten Sachen einwirkende,
außergewöhnliche Naturereignisse, welche nicht regelmäßig vorkommen, deren
Wiederkehrwahrscheinlichkeit nicht zu bestimmen ist und die durch äußerst zumutbare Sorgfalt
weder [...] Für die Feststellung der
Bebenintensität sind die Aufzeichnungen der GeoSphere Austria (GSA) oder deren
Rechtsnachfolger maßgebend.
3.7. Einschlag von Meteoriten und Asteroiden
Ein Meteoriten- oder A
Außergewöhnliche Naturereignisse AV - Wohnungsinhalt (DH1203.16)
versicherten Sachen einwirkende,
außergewöhnliche Naturereignisse, welche nicht regelmäßig vorkommen, deren
Wiederkehrwahrscheinlichkeit nicht zu bestimmen ist und die durch äußerst zumutbare Sorgfalt
weder [...] n. Für die Feststellung
der Bebenstärke sind die Aufzeichnungen der GeoSphere Austria (GSA) oder deren
Rechtsnachfolger maßgebend.
Artikel 2 - Nicht versicherte Schäden
Ergänzend zu den Ausschlüssen
Außergewöhnliche Naturereignisse AV Erweiterung - Wohnungsinhalt (DH1204.16)
versicherten Sachen einwirkende,
außergewöhnliche Naturereignisse, welche nicht regelmäßig vorkommen, deren
Wiederkehrwahrscheinlichkeit nicht zu bestimmen ist und die durch äußerst zumutbare Sorgfalt
weder [...] n. Für die Feststellung der
Bebenstärke sind die Aufzeichnungen der GeoSphere Austria (GSA) oder deren Rechtsnachfolger
maßgebend.
Artikel 2 - Nicht versicherte Schäden
Ergänzend zu den Ausschlüssen