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Familienunfallversicherung 100-100-100 (UN1002.24)
Ehepartner oder
eingetragener Partner bzw. Lebensgefährte im Zeitpunkt des Versicherungsfalles sowie deren
Kinder.
Der Ehepartner oder eingetragene Partner bzw. Lebensgefährte und die Kinder gelten mit je
Familienunfall 100/100/50 (UN1003.25)
Ehepartner oder
eingetragener Partner bzw. Lebensgefährte im Zeitpunkt des Versicherungsfalles sowie deren
Kinder.
Der Ehepartner oder eingetragene Partner bzw. Lebensgefährte gilt mit 100 % und die Kinder
Kombinierter Rechtsschutz für ImRecht Verein (RS900)
Kombinierter Rechtsschutz für ImRecht Verein (RS900)
Versicherungsschutz wird nur für die auf der Polizze angeführten Rechtsschutzbausteine und gemäß
den Allgemeinen Bedingungen für di
Versicherte Risken und Personen im Kombi-RS (RS101) (RS101)
Lebensgefährte;
2.2. im Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Privatbereich (Pkt. 1.3.) auch deren min-
derjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- oder Stiefkinder; Enkelkinder jedoch
Gemeinderechtsschutz ImOrt (RS3010.14)
Förderung der Infrastruktur
und gemeindeeigene KGs, sofern diese kein eigenes Personal haben und deren Tätigkeiten durch
gemeindeeigenes Personal erbracht werden.
Als mitversichert gelten die Mitglieder