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LEITUNGSWASSER - Gewerblich bzw. öffentlich genutzte Schwimmbäder im Gebäude und am Versicherungsgrundstück - LW3107.22 (LW3107.22)
LEITUNGSWASSER - Gewerblich bzw. öffentlich genutzte Schwimmbäder im
Gebäude und am Versicherungsgrundstück - LW3107.22
1. Abweichend von Artikel 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB sind
Bruch
RS130 (RS130)
Lebensgefährte;
2.2. im Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Privatbereich (Pkt. 1.3.) auch deren min-
derjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- oder Stiefkinder; Enkelkinder jedoch
Versicherungsbedingungen der Kapitalversicherung auf den Todesfall (Lebensversicherung) - 1995 (VBKAP95)
svertrag mit der
OBERÖSTERREICHISCHEN Versicherung AG abschließt.
Versicherter ist die Person, deren Leben versichert ist.
Bezugsberechtigter (Begünstigter) ist die Person, die für den Empfang der Leistung
Versicherungsbedingungen der Kapitalversicherung auf den Todesfall (Lebensversicherung) - 1995 E (VBKAP95E)
svertrag mit der
OBERÖSTERREICHISCHEN Versicherung AG abschließt.
Versicherter ist die Person, deren Leben versichert ist.
Bezugsberechtigter (Begünstigter) ist die Person, die für den Empfang der Leistung
Versicherungsbedingungen der Kapitalversicherung auf den Todesfall (Lebensversicherung) - 1999 (VBKAP99)
svertrag mit der
OBERÖSTERREICHISCHEN Versicherung AG abschließt.
Versicherter ist die Person, deren Leben versichert ist.
Bezugsberechtigter (Begünstigter) ist die Person, die für den Empfang der Leistung