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VBKAP-95.1 (VBKAP-95.1)
Sofortschutz als beendet erklären, spätestens jedoch sechs Wochen nach
Antragstellung.
Für den Zeitraum des vorläufigen Sofortschutzes berechnen wir die anteilige Prämie, die entweder im
Rahmen der
Versicherungsbedingungen der Kapitalversicherung auf den Todesfall (Lebensversicherung) - 1995 (VBKAP95)
Sofortschutz als beendet erklären, spätestens jedoch sechs Wochen nach
Antragstellung.
Für den Zeitraum des vorläufigen Sofortschutzes berechnen wir die anteilige Prämie, die entweder im
Rahmen der
Versicherungsbedingungen der Kapitalversicherung auf den Todesfall (Lebensversicherung) - 1995 E (VBKAP95E)
Sofortschutz als beendet erklären, spätestens jedoch sechs Wochen nach
Antragstellung.
Für den Zeitraum des vorläufigen Sofortschutzes berechnen wir die anteilige Prämie, die entweder im
Rahmen der
Versicherungsbedingungen der Kapitalversicherung auf den Todesfall (Lebensversicherung) - 1999 (VBKAP99)
Sofortschutz als beendet erklären, spätestens jedoch sechs Wochen nach
Antragstellung.
Für den Zeitraum des vorläufigen Sofortschutzes berechnen wir die anteilige Prämie, die entweder im
Rahmen der
Versicherungsbedingungen der Kapitalversicherung auf den Erlebensfall - 1996 (VBERL96)
Sofortschutz als beendet erklären, spätestens jedoch sechs Wochen nach
Antragstellung.
Für den Zeitraum des vorläufigen Sofortschutzes berechnen wir die anteilige Prämie, die entweder im
Rahmen der