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Allgemeine Bedingungen für den Keine-Sorgen-Schutzengel (ABKSS2015.1)
tzes, außer jene, die durch Heilbehandlungen aufgrund eines
Versicherungsfalles veranlasst waren;
4. durch den Versuch oder die Begehung gerichtlich strafbarer Handlungen durch die versicherte
Person [...] oder grob fahrlässiges Verhalten durch die versicherte Person. Dem Vorsatz
wird gleichgehalten eine Handlung oder Unterlassung, bei welcher der Schadeneintritt mit
Wahrscheinlichkeit erwartet werden muss, [...] gestatten ist sowie Originalbelege zum Nachweis der
Schadenhöhe vorzulegen und gegebenenfalls die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht zu
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 /
Allgemeine Bedingungen für die Raiffeisen-Plus-Leistungen (ABRP2015.1)
tzes, außer jene, die durch Heilbehandlungen aufgrund eines
Versicherungsfalles veranlasst waren;
4. durch den Versuch oder die Begehung gerichtlich strafbarer Handlungen durch die versicherte
Person [...] oder grob fahrlässiges Verhalten durch die versicherte Person. Dem Vorsatz
wird gleichgehalten eine Handlung oder Unterlassung, bei welcher der Schadeneintritt mit
Wahrscheinlichkeit erwartet werden muss, [...] gestatten ist sowie Originalbelege zum Nachweis der
Schadenhöhe vorzulegen und gegebenenfalls die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht zu
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 /
Ergänzende Bedingungen zur Kunstversicherung (TRKU-06)
entstanden sind, bis zu 100% der
Versicherungssumme.
b.
Reise, Transport- und Rechtsanwaltskosten, um abhanden gekommene Kunstwerke wieder
zu erlangen oder vergleichbare Objekte wieder zu ersetzen: bis zu € [...] € 15.000,-
c.
Für Schlossänderungen, wenn Schlüssel für Außentüren, Fenster und Alarmsysteme
abhanden gekommen sind, einschließlich der Kosten für Nottüren und Notschlösser: bis zu
€ 6.000,-
d.
Für [...] anlässlich eines Wohnungswechsels oder aus sonstigen Gründen ein Umstand ändert, nach dem
im Antrag (Fragebogen) gefragt worden ist.
Des weiteren liegt eine Gefahrenerhöhung vor, wenn:
die ansonsten ständig
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die betriebliche Kollektivversicherung - 2005 (VBBKV2005)
die betriebliche Kollektivversicherung vom
Versicherer gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.
(4) Werden Fragen vom Versicherungsnehmer unrichtig oder unvollständig beantwortet [...] und 6a ff BPG - 2005
VBBKV2005
Gültig ab 01.10.2005
Inhaltsübersicht
Sprachliche Gleichbehandlung, Begriffsbestimmungen, Zitierte Gesetze
§ 1 Was ist eine betriebliche Kollektivversicherung [...] ?
§ 25 Welche vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen finden Anwendung?
Sprachliche Gleichbehandlung
Soweit im Folgenden personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind,
Basisinformationsblatt KEPLER Mix Solide (T) 20.02.2025 (BBAT0000722582.1123)
Hierbei handelt es sich um eine Schätzung
auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten des letzten Jahres.
119,00 EUR
Transaktionskosten 0,02 % des Werts der Anlage pro Jahr. Hierbei handelt es sich [...] Informationsblatt stellt Ihnen wesentliche Informationen über dieses Anlageprodukt zur Verfügung. Es handelt sich dabei nicht um Werbe-
material. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen [...] (FMA), Otto-Wagner-Platz 5, A-1090 Wien.
Erstellungsdatum: 20.02.2025
Um welche Art von Produkt handelt es sich?
Art: Dieses Produkt ist ein Investmentfonds gemäß §§ 2 Abs. 1 und 2 iVm § 50 InvFG und