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ZBW-WG98 (ZBW-WG98)
ber, dessen Hausangestellten oder gegen einen im gemeinsamen Haushalt leben-
den Familienangehörigen (auch Lebensgefährten) richtet.
Dieser Regreßverzicht gilt nur dann, wenn der Ersatzpflichtige
Versicherte Risken und Personen im Kombi-RS (RS101) (RS101)
4.) der mit dem Versicherungs-
nehmer in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehegatte bzw. Lebensgefährte;
2.2. im Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Privatbereich (Pkt. 1.3.) auch deren [...] Enkelkinder jedoch nur,
wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben).
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Allgemeine Bedingungen für die Haushaltversicherung (ABH2001.2)
1. im Eigentum des Versicherungsnehmers, des Ehegatten/Lebensgefährten, der
Kinder und anderer Verwandter, die im gemeinsamen Haushalt leben, sowie
von diesen Personen
1.1.2 [...] Personen herbeigeführt werden, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher
Gemeinschaft leben.
5. Glasbruch
5.1. Versichert sind die durch Bruch entstandenen Schäden an den Gebä [...] Fahrräder, Kraftfahrzeug-Zubehör, Reise- und Sportutensilien,
Schlauchboote, Wäsche, Lebensmittel, Wirtschaftsvorräte, Kühl-, Waschgeräte und Heizmaterial
sowie sonstiger Boden- und
Allgemeine Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABH2001.1)
1. im Eigentum des Versicherungsnehmers, des Ehegatten/Lebensgefährten, der Kinder und anderer
Verwandter, die im gemeinsamen Haushalt leben, sowie
1.1.2. fremde Sachen - ausgenommen [...] Personen herbeigeführt werden, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher
Gemeinschaft leben.
5. Glasbruch
5.1. Versichert sind die durch Bruch entstandenen Schäden an den Gebä [...] Fahrräder, Kraftfahrzeug-Zubehör, Reise- und Sportutensilien,
Schlauchboote, Wäsche, Lebensmittel, Wirtschaftsvorräte, Kühl-, Waschgeräte und Heizmaterial
sowie sonstiger Boden- und
RS130 (RS130)
3.) der mit dem
Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehegatte bzw. Lebensgefährte;
2.2. im Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Privatbereich (Pkt. 1.3.) auch deren [...] Enkelkinder jedoch nur,
wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben).
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