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ImRecht Gewerbe (RS3000.21)
in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehegatten,
eingetragenen Partner bzw. Lebensgefährten und deren unter Punkt 3.1.1. bis 3.1.3.
genannten Kinder (auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder sowie
ImRecht Gewerbe mit Privatrechtsschutz (RS3001.21)
in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehegatten,
eingetragenen Partner bzw. Lebensgefährten und deren unter Punkt 3.1.1. bis 3.1.3.
genannten Kinder (auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder sowie in
STURM - Außergewöhnliche Naturereignisse Inhalt (St3005.24)
versicherten Sachen einwirkende,
außergewöhnliche Naturereignisse, welche nicht regelmäßig vorkommen, deren
Wiederkehrwahrscheinlichkeit nicht zu bestimmen ist und die durch äußerst zumutbare Sorgfalt
weder [...] Für die Feststellung der
Bebenintensität sind die Aufzeichnungen der GeoSphere Austria (GSA) oder deren
Rechtsnachfolger maßgebend.
3.7 Einschlag von Meteoriten und Asteroiden
Ein Meteoriten- oder Ast
Wirtschaftstreuhänder (VH012) (VH012)
Personen, geschäftsunfähigen oder beschränkt geschäftsfähigen Personen
werden deren gesetzliche Vertreter und deren Angehörige (Pkt. 3.2) dem
Versicherungsnehmer und seinen Angehörigen (Pkt. [...] Personen, geschäftsunfähigen oder beschränkt geschäftsfähigen Personen
werden deren gesetzliche Vertreter und deren Angehörige (Pkt. 3.2) dem
Versicherungsnehmer und seinen Angehörigen (Pkt. [...] Auswirkung der ehelichen gleichgestellt);
3.3. Gesellschaftern des Versicherungsnehmers und deren Angehörigen (Pkt. 3.2);
3.4. Personen- und Erwerbsgesellschaften, an denen der Versicherungsnehmer
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB95) (ARB95)
dessen Ableben eingetreten ist.
4. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Personen, für deren Unterhalt der Versicherungs-
nehmer nach dem Gesetz zu sorgen hatte, wenn sie aufgrund des Ablebens [...] oder Rechtsverteidigung zweckentsprechend
und nicht mutwillig ist und hinreichende Aussicht auf deren Erfolg besteht.
Die Prüfung der Erfolgsaussicht gemäß Artikel 9 unterbleibt im Straf- und [...] Rechtsanwaltes eine andere zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte
Person tätig, werden deren Kosten nach den für sie geltenden Richtlinien, maximal jedoch
bis zur Höhe des Recht