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Allgemeine Bedingungen für die Fahrzeug-Elementarkasko (EKB1993) (EKB1993)
2.2 daß ein Schaden, der durch Diebstahl, Unterschlagung, Raub, unbefugten Gebrauch durch be-
triebsfremde Personen, Brand, Explosion oder Wild entsteht, vom Versicherungsnehmer oder
AHVB/EHVB2004 Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB/EHVB2004)
erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die Beschädigung des zu be- oder entladenden
Fahrbetriebsmittels beim Be- oder Entladen.
2. Gemietete bahneigene Lagerplätze
Die Versicherung [...] , sofern dem
Versicherungsnehmer oder den für ihn handelnden Personen vom Export (auch nach Be- oder
Verarbeitung) seiner Produkte bzw. Arbeiten im Zeitpunkt der Lieferung bzw. Übergabe nichts [...] sind.
Der Versicherungsschutz gemäß Pkt. 3. gilt sinngemäß auch für die von diesen Personen be-
nützten Wohn- und Geschäftsräumlichkeiten.
12. Tierhaltung
1. Die Versicherung erstreckt
Allgemeine und ergänzende allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB/EHVB2004.1)
erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die Beschädigung des zu be- oder entladenden
Fahrbetriebsmittels beim Be- oder Entladen.
2. Gemietete bahneigene Lagerplätze
Die Versicherung [...] , sofern dem
Versicherungsnehmer oder den für ihn handelnden Personen vom Export (auch nach Be- oder
Verarbeitung) seiner Produkte bzw. Arbeiten im Zeitpunkt der Lieferung bzw. Übergabe nichts [...] sind.
Der Versicherungsschutz gemäß Pkt. 3. gilt sinngemäß auch für die von diesen Personen be-
nützten Wohn- und Geschäftsräumlichkeiten.
12. Tierhaltung
1. Die Versicherung erstreckt
Allgemeine Bedingungen für dieBU-Versicherung zusätzlicher Gefahren(AECBU2014) (AECBU2014)
oder Umweltstörungen;
7.2.3.2. durch Diebstahl;
7.2.4. durch Be- oder Verarbeitung jeder Art an Sachen, die unmittelbar Gegenstand der Be- oder
Verarbeitung sind; dazu gehören z.B. auch Wartung, Reparatur
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Schaden-/Unfallversicherung (Stand 01.06.2018) (AGBSU.2018)
Bestimmungen gelten im Einzelfall
primär die in der Polizze festgehaltenen Regelungen, sodann die Be-
sonderen Bedingungen und Klauseln, und in weiterer Folge die All-
gemeinen Versicherungsbedingungen [...] Änderung von Versicherungsverträgen
berechtigt. Er darf auch keine verbindlichen Erklärungen über die Be-
deutung von Fragen zur Beurteilung des Risikos/Antragsfragen abgeben.
Der Vermittler ist insbesonders