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Allgemeine und Ergänzende Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB1986-95) (AHVB1986-95)
oder Lebensgefähr-
ten;
2.2 der minderjährigen Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder) des Versicherungsneh-
mers, seines mitversicherten Ehegatten oder Lebensgefährten; diese [...] oder Lebensgefähr-
ten;
4.2 der minderjährigen Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder) des Versicherungsneh-
mers, seines mitversicherten Ehegatten oder Lebensgefährten; diese [...] tzver-
pflichtungen des Versicherungsnehmers als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens mit
Ausnahme der Gefahr einer betrieblichen, beruflichen oder gewerbsmäßigen Tätigkeit, insbesondere
Allgemeine und Ergänzende Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB93-95) (AHVB93-95)
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mers, seines mitversicherten Ehegatten oder Lebensgefährten; diese Kinder bleiben darüber hinaus
bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert, soferne und solange sie über keinen eige- [...] oder Lebensgefähr-
ten;
5.2 der minderjährigen Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder) des Versicherungsneh-
mers, seines mitversicherten Ehegatten oder Lebensgefährten; diese [...] tzver-
pflichtungen des Versicherungsnehmers als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens mit
Ausnahme der Gefahr einer betrieblichen, beruflichen oder gewerbsmäßigen Tätigkeit, insbesondere
Versicherte Risken und Personen im Kombi-RS für Teens&Twens (RS103) (RS103)
3.) der mit dem Versicherungsnehmer in
häuslicher Gemeinschaft lebende Ehegatte bzw. Lebensgefährte;
2.2. im Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Privatbereich (Pkt. 1.3.) auch deren [...] Enkelkinder jedoch nur,
wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben).
3. Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer selbständigen oder freiberufli-
Versicherte Risken und Personen im Kombi-RS für Teens&Twens (RS105) (RS105)
3.) der mit dem Versicherungsnehmer in
häuslicher Gemeinschaft lebende Ehegatte bzw. Lebensgefährte;
2.2. im Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Privatbereich (Pkt. 1.3.) auch deren [...] Enkelkinder jedoch nur,
wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben).
3. Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer selbständigen oder freiberufli-
AHVB/EHVB2004 Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB/EHVB2004)
ungsnehmers, seines mitversicherten Ehegatten oder Lebensgefährten; diese Kinder bleiben
darüber hinaus bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert, soferne und solange
sie über [...] ungsnehmers, seines mitversicherten Ehegatten oder Lebensgefährten; diese Kinder bleiben
darüber hinaus bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert, soferne und solange
sie über [...] (Artikel 5.4. AHVB)
Jahresbetrag der monatlich im Voraus zahlbaren lebenslänglichen Rente für eine kapitalsmäßige
Berechungsgrundlage von EUR 1.000,00. (Bei zeitlich begrenzten