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Versicherungsbedingungen der Zusatzversicherung für Leistungen bei bestimmten schweren Krankheiten und bei vollständiger und dauerhafter Erwerbsunfähigkeit - 2004 (VBDDZ2004)
(Hauptversicherung) eine Einheit; sie kann ohne die Hauptversicherung nicht fortgesetzt werden und
teilt deren rechtliches Schicksal. Wird die Hauptversicherung gekündigt, prämienfrei gestellt oder aus
sonstigen
RS810 (RS810)
Versi-
cherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehegatte bzw. Lebensgefährte und deren
minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder jedoch
Versicherungsbedingungen der Zusatzversicherung für Kapitalzahlung bei bestimmten schweren Krankheiten und bei vollständiger und dauerhafter Erwerbsunfähigkeit - 1996 E (VBKSZ96E)
Versicherungsbedingungen der Zusatzversicherung für
Kapitalzahlung bei bestimmten schweren Krankheiten und bei
vollständiger und dauerhafter Erwerbsunfähigkeit - 1996 E
§ 1a Was ist versichert
VBKSZ96 (VBKSZ96)
Versicherungsbedingungen der Zusatzversicherung für
Kapitalzahlung bei bestimmten schweren Krankheiten und bei
vollständiger und dauerhafter Erwerbsunfähigkeit - 1996
§ 1a Was ist versichert (
Glas Gebäude-Neubauwert (Gl3008.14)
Glas
Gebäude-Neubauwert Gl3008.14
Diese Glasversicherung ist nach der Tarif - Pauschalvariante "Gebäude-Neubauwert" erstellt.
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