Suche
Versicherungsbedingungen der Kapitalversicherung auf den Todesfall (Lebensversicherung) - 1999 (VBKAP99)
svertrag mit der
OBERÖSTERREICHISCHEN Versicherung AG abschließt.
Versicherter ist die Person, deren Leben versichert ist.
Bezugsberechtigter (Begünstigter) ist die Person, die für den Empfang der Leistung
Versicherungsbedingungen der Kapitalversicherung auf den Erlebensfall - 1996 (VBERL96)
svertrag mit der
OBERÖSTERREICHISCHEN Versicherung AG abschließt.
Versicherter ist die Person, deren Leben versichert ist.
Bezugsberechtigter (Begünstigter) ist die Person, die für den Empfang der Leistung
Versicherungsbedingungen der Kapitalversicherung auf den Erlebensfall - 1999 (VBERL99)
svertrag mit der
OBERÖSTERREICHISCHEN Versicherung AG abschließt.
Versicherter ist die Person, deren Leben versichert ist.
Bezugsberechtigter (Begünstigter) ist die Person, die für den Empfang der Leistung
VBKAP-95.1 (VBKAP-95.1)
svertrag mit der
OBERÖSTERREICHISCHEN Versicherung AG abschließt.
Versicherter ist die Person, deren Leben versichert ist.
Bezugsberechtigter (Begünstigter) ist die Person, die für den Empfang der Leistung
Versicherte Risken und Personen im Kombi-RS für Teens&Twens (RS103) (RS103)
Lebensgefährte;
2.2. im Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Privatbereich (Pkt. 1.3.) auch deren min-
derjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- oder Stiefkinder; Enkelkinder jedoch